...Einer gesonderten Einbeziehung oder Verlesung durch den Verwaltungsgerichtshof bedurfte es nicht. 11 bb) Die weitere Rüge, die Berechnung der Bruttowohnfläche durch den Verwaltungsgerichtshof im angefochtenen Urteil sei im Vergleich zu den Ausführungen in der mündlichen Verhandlung überraschend, ist unsubstantiiert....