...., § 116 Rz 3), ist nach § 47 Abs. 1 Satz 2 GKG die Beschwer maßgebend. 12 Die Beschwer des Rechtsmittelführers (hier des Klägers) ergibt sich regelmäßig aus dem (ganzen) Umfang des Unterliegens in der Vorinstanz, d.h. aus einem Vergleich der dort gestellten Anträge und der Entscheidung des FG (Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Vor § 135 FGO Rz 114; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung...