...Namentlich sind für die Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Gesellschaft, an der - wie aus dem Handelsregister ersichtlich - eine Gemeinde maßgeblich beteiligt ist und zu deren Aufgaben die Wahrnehmung der kommunalen Daseinsvorsorge für ihre Einwohner gehört, diejenigen Vorschriften des Verfassungs- und Gesetzesrechts zu berücksichtigen, welche für die Gemeinde verbindlich sind....
...Doch abgesehen davon, dass die Klägerseite nicht gehindert gewesen sei, ungeachtet des § 1 Abs. 3 EntschG einen Entschädigungsantrag zu stellen, sei der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht verpflichtet gewesen, eine neue Antragsfrist zu eröffnen....
...Zwar ist es für die Sozialversicherung von Verfassungs wegen auch bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen nicht geboten, dass eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistungen erzielt wird....
...September 2017 vor dem Hintergrund der als gerichtsbekannt einzustufenden allgemeinen Erkenntnisse zur politischen Situation in der Türkei von Verfassungs wegen Anlass zu weiterer Sachaufklärung oder zur Einholung von Zusicherungen der türkischen Behörden zur Behandlung des Beschwerdeführers....
...Die Anhebung des Sockelbetrags in der endgültig Gesetz gewordenen Fassung und die Diskussion um den Prozentsatz einer möglichen Verlustverrechnung zeigten, dass dem Gesetzgeber die Wirkung der Einschränkungen bewusst gewesen sei; eine Regelungslücke liege deshalb nicht vor. 16 Eine Billigkeitsmaßnahme sei nicht von Verfassungs wegen geboten....
...Sie stellen nur sog Verwaltungs-Binnenrecht dar und werden von den Gerichten auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung und den Gesetzen sowie auf ihre sachliche Vertretbarkeit überprüft (ähnlich vgl etwa BSG SozR 3-3300 § 15 Nr 1 S 5; BSG SozR 3-3300 § 15 Nr 5 S 16; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr 10 S 77 mwN; zur Kasuistik zusammenfassend Udsching, aaO, § 17 RdNr 6)....
...Hierfür muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, dass es bei seiner anstehenden Entscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist (vgl....
...Diese Konsequenz wäre nicht mit dem Grundsatz vereinbar, dass die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge von Verfassungs wegen geboten ist, sich nicht nur am Interesse der Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern auch berücksichtigen muss, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor...
...Dabei kann dahingestellt bleiben, aufgrund welcher Rechtsgrundlage das Truppendienstgericht die Disziplinarbuße trotz geordneter finanzieller Verhältnisse des Soldaten nur ratenweise verhängt hat. 39 Bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist von der von Verfassungs wegen allein zulässigen Zwecksetzung des Wehrdisziplinarrechts auszugehen....
...-Aktien, insbesondere zu der Frage, ob sie sich in einer bloßen Verfügungsbeschränkung erschöpft haben oder nicht, bietet ebenso wenig Anhalt dafür, dass sie schlechterdings unhaltbar sein könnte und deshalb von Verfassungs wegen beanstandet werden müsste....
...Der Besoldungsgesetzgeber ist zu einer regionalen Differenzierung nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht verpflichtet....
...Grundsätzlich erlaubt die Verfassung nur ein belastendes Gesetz, dessen Rechtsfolgen frühestens mit der Verkündung eintreten. Die Anordnung, eine Rechtsfolge solle bereits vorher eintreten, ist damit unzulässig....
...Andererseits wird auch bei dem von der Verfassung vorgegebenen Ansatz der Rechtssphäre des Verstorbenen hinreichend Rechnung getragen, indem bei erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG eröffnet ist. 39 bb) Gemessen an den oben stehenden Anforderungen ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts von Rechts wegen nicht zu beanstanden. 40 Das Oberlandesgericht ist frei von...
...Die Rehabilitierungsgerichte sind von Verfassungs wegen nicht gehalten, im Zweifel für den Antragsteller zu entscheiden. Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 55). 17 2....
...Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, die ihrer Natur nach nicht einer bestimmten Person zugeordnete und geographisch nicht gebundene Erwerbsgrundlage "Finanzkapital" dadurch zu erfassen, dass er alle Kapitaleinkünfte --unabhängig von ihrer Anlageform und buchungstechnischen Erfassung-- an der Quelle besteuert und mit einer Definitivsteuer belastet, die in einem linearen Satz den...
...Weder das Alter noch die gesundheitliche Verfassung der Klägerin ließen einen Umzug unzumutbar erscheinen. Auf die im Gesetz vorgesehene sechsmonatige Schonfrist könne sich die Klägerin nicht berufen, weil ihr die Unangemessenheit der Unterkunftskosten bereits seit längerem (2002) bekannt gewesen sei. 4 Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Revision....
.... § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren. 22 Wann danach allgemeine Gefahren von Verfassungs wegen zu einem Abschiebungsverbot führen, hängt wesentlich von den Umständen des Einzelfalles ab und entzieht sich einer rein quantitativen oder statistischen Betrachtung....
...Der Zeitpunkt, zu dem das Gericht des ersten Rechtszugs dem Betroffenen nach § 23 Abs. 2 FamFG den Haftantrag der beteiligten Behörde zuzuleiten hat, bestimmt sich einerseits danach, was zu der dem Richter im Freiheitsentziehungsverfahren obliegenden Sachaufklärung erforderlich ist (BVerfG InfAuslR 1996, 198, 201), andererseits danach, was den Betroffenen in die Lage versetzt, das ihm von Verfassungs...
...Da ein Anspruch auf Förderung von beruflichen Fortbildungsmaßnahmen nicht unmittelbar aus der Verfassung folgt, steht es dem sozialgestaltenden Gesetzgeber grundsätzlich frei, ob und in welchem Umfang er solche Maßnahmen finanziell fördert....
...Von Verfassungs wegen wären diese Rechtsfolgen erst dann zu beanstanden, wenn sie zu schlechterdings unerträglichen Ergebnissen - wie grundsätzlich im Strafverfahren - führten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 263 <299>)....
Urteile
Bundesverwaltungsgericht
6 B 35/16
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