...Dass - wie der Anmelder vortrage - tatsächlich ein Verkauf nur über das Internet erfolge, sei dem angemeldeten Zeichen nicht zu entnehmen. 10 An der Tatsache, dass der überwiegende Teil der Verbraucher „Nordwestkurve Frankfurt“ als beschreibende Angabe in dem vorgenannten Sinn verstehe, ändere auch das Vorbringen des Anmelders, es handle sich um den Namen eines Vereins, nichts....