...Eines Schutzes des betreibenden Miteigentümers vor Veräußerungen, die seinen Aufhebungsanspruch vereiteln, bedarf es nicht, da die Teilhaber nach § 747 Satz 2 BGB nur gemeinschaftlich über das Grundstück im Ganzen verfügen können und eine Anteilsveräußerung durch die übrigen Miteigentümer gemäß §§ 180 Abs. 1, 26 ZVG ohne Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens bleibt (BGH, aaO; Hintzen, aaO, § 180...