...Zwar hat der Senat bereits hervorgehoben, dass das Gesetz an anderer Stelle für die Übernahme der Elternschaft durch Willensakt (namentlich durch Adoption oder Vaterschaftsanerkennung) besondere Schutzmechanismen vorsieht, die verhindern sollen, dass der Mann vorschnell eine derart starke und lange nachwirkende Bindung eingeht (Senatsurteil BGHZ 129, 297 = FamRZ 1995, 861, 863)....