...Insoweit reiche es aus, dass die wasserrechtliche Erlaubnis, die im Zusammenhang mit einer Anlage stehe, deren Errichtung und Betrieb UVP-pflichtig sei, ihrerseits einer UVP-Pflicht oder einer sonstigen Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung unterliegen könne. 8 Die Klage sei nicht begründet....