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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Die altersdiskriminierende Besoldung nach §§ 27 und 28 BBesG a.F. (juris: BBesG J: 2002) begründet grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG gegen den Dienstherrn als Arbeitgeber i.S.v. § 6 Abs. 2 AGG sowie einen unionsrechtlichen Haftungsanspruch gegen den Besoldungsgesetzgeber wegen der Aufrechterhaltung der unionsrechtswidrigen Besoldungsregelungen. 2. Sind, wie bei mittelbaren Landesbeamten, Dienstherr und Besoldungsgesetzgeber nicht identisch, so kann der Beamte...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 11/16
1. Hat ein Kindergeldberechtigter Kindergeld von einer Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bezogen und nimmt aufgrund seines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst die Familienkasse des Dienstherrn die Zahlung von Kindergeld auf, kann die nun sachlich unzuständige Familienkasse die Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 2 EStG aufheben. 2. Die fünfjährige Festsetzungsfrist aufgrund leichtfertiger Steuerverkürzung endet nicht, bevor die Verfolgung der Steuerordnungswidrigkeit verjährt;...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 33/15
1. Ein Ziel der Raumordnung unterscheidet sich von einem gleich lautenden, in Aufstellung befindlichen Ziel der Raumordnung zwar hinsichtlich seiner Verbindlichkeit, aber nicht hinsichtlich seiner tatbestandlichen Voraussetzungen. 2. Der Eigentümer eines Grundstücks im Außenbereich kann nicht als eigenen Belang geltend machen, der Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung verfehle den Schutz eines in der Nähe gelegenen Siedlungsbereichs, wenn die insoweit als maßgeblich...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 1/16
1. Die Sechswochenfrist gemäß Art. 28 Abs. 3 Unterabsatz 3 und 4 Dublin-III-Verordnung beginnt nicht vor Vollziehung der Haft zu laufen. 2. Steht bei Haftbeginn fest, dass die Überstellung spätestens innerhalb von sechs Wochen erfolgen kann, scheitert ihre praktische Durchführbarkeit aber aus Gründen, die die zu überstellende Person zu vertreten hat, wird eine erneute Sechswochenfrist in Lauf gesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 126/16
Allein der Verstoß gegen die Pflicht zur Beeidigung des Dolmetschers nach § 189 GVG berührt nicht die Grundlagen der Anhörung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 59/16
I. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 12. August 2016 mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben, 1. soweit der Angeklagte in den Fällen 9 und 10 der Anklage freigesprochen worden ist; 2. im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. II. Die weitergehende Revision...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 548/16
Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung, die auf einer ausführlichen Beweisaufnahme und Beweiswürdigung beruht, widerspricht nicht deshalb dem ordre public, weil die ausländische Entscheidung auch eine negative Beweisregel berücksichtigt, dass die Aussage einer Partei zu ihren eigenen Gunsten keinen Beweis bilde.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 19/16
2017-04-06
BVerwG 3. Senat
Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht entzogen worden, darf die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung nicht allein wegen dieser Fahrerlaubnisentziehung von der Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs begründen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 13/16
Nach Aufhebung von § 1027 Abs. 2 ZPO aF kommt der Abschluss einer Schiedsvereinbarung durch Handelsbrauch nicht mehr in Betracht.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 69/16
Steht einem Beamten wegen der altersdiskriminierenden Besoldung ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG oder der unionsrechtliche Haftungsanspruch zu, so sind diese Ansprüche nicht im Hinblick auf eine Teilzeitbeschäftigung des Berechtigten anteilsmäßig zu kürzen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 12/16
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 2/16, 4 A 3/16, 4 A 4/16, 4 A 5/16, 4 A 6/16, 4 A 2/16, 4 A 3/16, 4 A 4/16, 4 A 5/16, 4 A 6/16
Massezuflüsse zwischen dem Vollzug der Schlussverteilung und der Beendigung des Insolvenzverfahrens erhöhen die Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters. Konnten sie bei der bereits erfolgten Festsetzung der Vergütung noch nicht berücksichtigt werden, kann der Insolvenzverwalter eine ergänzende Festsetzung beantragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 3/16
Die versorgungsrechtliche Wartefrist gilt auch für Ämter, die aufgrund einer Stellenhebung verliehen worden sind.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 13/16
Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 23. Februar 2017 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 6/17
Schiedsfähigkeit III Die Mindestanforderungen an die Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Gesellschaftsverträgen, die auch Beschlussmängelstreitigkeiten erfassen sollen, gelten jedenfalls im Grundsatz auch für Personengesellschaften wie Kommanditgesellschaften (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. April 2009, II ZR 255/08, BGHZ 180, 221 - Schiedsfähigkeit II).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 23/16
1. Eine unpfändbare Aufwandsentschädigung liegt dann vor, wenn nach der vertraglichen Vereinbarung oder der gesetzlichen Regelung der Zweck der Zahlung ist, tatsächlichen Aufwand des Schuldners auszugleichen. Dies hat der Schuldner darzulegen. Keine Aufwandsentschädigung ist gegeben, wenn die Tätigkeit des Schuldners selbst vergütet werden soll. 2. Entschädigungen für Zeitversäumnisse sind pfändbar.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 40/16
Die Gegenvorstellung der Schuldnerin gegen den Beschluss des Senats vom 17. Januar 2017 wird zurückgewiesen. Das Ablehnungsgesuch der Schuldnerin gegen die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle F. wegen Besorgnis der Befangenheit wird als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 102/16