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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Ist Art. 8 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2008/9/EG, demzufolge in dem Erstattungsantrag für jeden Mitgliedstaat der Erstattung und für jede Rechnung u.a. die Nummer der Rechnung anzugeben ist, dahingehend auszulegen, dass auch die Angabe der Referenznummer einer Rechnung genügt, die als zusätzliches Ordnungskriterium neben der Rechnungsnummer auf einem Rechnungsbeleg ausgewiesen ist? 2. Falls die vorstehende Frage zu verneinen ist: Gilt ein Erstattungsantrag, in dem statt der...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 13/17
1. Der Teilwert von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, ist der Börsenkurs der Anteile im Handel im Freiverkehr . 2. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, liegt vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Anschaffungskosten...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 41/17
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 58/17 R
Ein Täter nutzt ein Überraschungsmoment im Sinne des § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB aus, wenn er die äußeren Umstände erkennt, aus denen sich ergibt, dass sich das Opfer keines sexuellen Angriffs auf seinen Körper versieht. Ferner muss er dieses Überraschungsmoment als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlung dergestalt erfassen, dass er zumindest für möglich hält, dass das Opfer in die sexuelle Handlung nicht einwilligt und dessen Überraschung den Sexualkontakt ermöglicht oder zumindest...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 301/18
Die Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 8. November 2018 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 192/17
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 5. April 2017 sowie der Bescheid der Beklagten vom 2. November 2017 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 51/17 R
Zum Wert der Beschwer bei einer selbstständigen Feststellung des Trennungszeitpunkts.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 499/18
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 28. Februar 2018 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 156 394 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 14/18 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. April 2018 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 180 000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 20/18 B
1. Ein im Ermittlungsverfahren im Auftrag der Polizei tätig gewordener Übersetzer kann nur dann gemäß § 74 StPO als befangen abgelehnt werden, wenn er in der Hauptverhandlung vom Gericht als Sachverständiger gehört wird. 2. Zweifeln an der Richtigkeit der in die Hauptverhandlung gemäß § 249 Abs. 1 StPO ordnungsgemäß eingeführten Übersetzungen hat das Gericht im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nachzugehen (Festhaltung BGH, 27. November 2018, 3 StR 339/18, NStZ-RR 2019, 57).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 485/18
1. Wird während eines auf Einrichtung einer Betreuung gerichteten Hauptsacheverfahrens eine vorläufige Betreuung angeordnet, tritt keine Erledigung im Sinne von § 62 FamFG ein. 2. Auch wenn das Verfahren nicht mit einer Betreuerbestellung endet, kann die Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG gebieten, den Betroffenen anzuhören und ein Sachverständigengutachten einzuholen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17, FamRZ 2018, 628 und vom 29. Juni 2016 - XII ZB...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 485/18
NV: Die Rechtsfrage, ob das im Steuerstrafverfahren geltende Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 2 AO auch der Festsetzung eines Verzögerungsgelds nach § 146 Abs. 2b AO entgegensteht, ist jedenfalls nicht von so offensichtlich grundsätzlicher Bedeutung, dass auf jegliche Darlegungen zur Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage und der hierzu bisher in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansichten verzichtet werden könnte .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 90/18
2019-02-12
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 47/18
2019-02-12
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 25/18
2019-02-12
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 6/19
Die gesetzliche Primärzuständigkeit der Einigungsstelle bei Konflikten über ein Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses bezieht sich auch auf Streitigkeiten über die Art und Weise der Erteilung von Auskünften.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 37/17
1. Die Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 GKG vor dem Bundesverwaltungsgericht unterliegt nach der vorrangigen Regelung des § 66 Abs. 5 GKG nicht dem Vertretungszwang nach § 67 Abs. 4 VwGO. 2. Die Gerichtskostenfreiheit von Streitigkeiten nach dem Asylgesetz (§ 83b AsylG) erstreckt sich auf sämtliche gerichtliche Verfahren in allen Instanzen und greift auch dann, wenn das konkret eingelegte Rechtsmittel nicht statthaft ist.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 KSt 1/19, 1 KSt 1/19 (1 B 86/18)
Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb aufzuheben.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZB 35/17
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 1. März 2018 wird insoweit zurückgewiesen, als die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Nürtingen vom 27. Juli 2017 in Höhe der geltend gemachten vorgerichtlichen Kosten zurückgewiesen worden ist. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu einem Zehntel der Klägerin und zu neun Zehnteln der Beklagten auferlegt. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 77/18