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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Kindergärten und Kindertageseinrichtungen, die von einem der in § 144 Abs. 1 Satz 1 KostO aufgeführten Notarkostenschuldner - wie etwa Gemeinden oder Kirchen - betrieben werden, sind nicht als wirtschaftliche Unternehmen im Sinne der genannten Norm anzusehen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 23/16
1. Reduziert der in erster Instanz voll unterlegene Kläger in seiner Berufung den Gesamtumfang der Klageforderung ohne anzugeben, wie sich der reduzierte Gesamtbetrag auf seine mehreren erstinstanzlich gestellten Klageanträge verteilt, so steht dies nicht der Zulässigkeit der Berufung, sondern allein der Zulässigkeit der Klage entgegen und betrifft somit einen Mangel, der auch noch nach dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, nämlich bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 77/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2012 047 746 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll sowie der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen auf die mündliche Verhandlung vom 1. Juni 2017 beschlossen: Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 42 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 4. Juni 2014 in der Hauptsache aufgehoben. Wegen des Widerspruchs aus...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 4/17
Während einer durch Elternzeit unterbrochenen Ausbildung besteht kein Anspruch auf (Halb-)Waisenrente.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 2/16 R
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. Juli 2016 - 8 Sa 364/16 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 23. Februar 2016 - 8 Ca 216/15 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 495/16
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 13. Mai 2015 - 4 Sa 351/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 433/15
1. Die Ablehnung eines Asylantrages als unzulässig nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG (juris: AsylVfG 1992) ist mit der Anfechtungsklage anzugreifen (wie BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16). 2. Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht "sichere Drittstaaten" im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 26a Abs. 2 AsylG, Art. 16a Abs. 2 GG (wie BVerwG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 C 17.16).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 9/17
2017-06-01
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 19. Juli 2016 abgeändert. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 3. April 2012 wird auch insoweit zurückgewiesen, als die Feststellung höherer jährlicher Arbeitsentgelte unter Berücksichtigung von Jahresendprämien für die Beschäftigungsjahre 1975 bis 1977, 1980 bis 1986 und 1988 bis 1989 (Zuflussjahre 1976-1978, 1981-1987 und 1989-1990) betroffen ist. Dies gilt hinsichtlich...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 5/17 R
Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung unionsrechtlicher Zweifelsfragen zur Verpflichtung von Busunternehmern zur Kontrolle von Grenzübertrittsdokumenten ihrer Passagiere beim Verkehr über eine Schengen-Binnengrenze.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 23/16
1. Eine vom Anfechtungsgegner durch Zwangsvollstreckung bewirkte Vermögensverlagerung kann nur dann auch als Rechtshandlung des Schuldners gewertet werden, wenn der Schuldner einen Beitrag zum Erfolg der Zwangsvollstreckung geleistet hat, der ein der Vollstreckungstätigkeit des Gläubigers vergleichbares Gewicht hat. 2. Die vom Anfechtungsgegner durch eine Vollstreckungsmaßnahme bewirkte Vermögensverlagerung gilt nicht zugleich als Rechtshandlung des Schuldners, wenn sich der Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 48/15
Die Rechtsbeschwerde der Gläubiger gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 9. Zivilkammer - vom 30. August 2016 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Schuldner. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 3.237,55 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 89/16
Teststreifen zur Blutzuckerkontrolle II 1. Der Parallelimporteur eines Produkts zur Eigenanwendung für die Blutzuckerbestimmung, das die CE-Kennzeichnung trägt und von einer benannten Stelle einer Konformitätsbewertung unterzogen worden ist, ist nicht verpflichtet, eine neue Bewertung vornehmen zu lassen, mit der die Konformität der Kennzeichnung und der Gebrauchsanweisung dieses Produkts wegen ihrer Übersetzung in die Amtssprache des Einfuhrmitgliedstaats bescheinigt werden soll (im Anschluss...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 152/13
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. L 180 vom 19. Juli 2000, S. 22) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Fällt die Vergabe von Stipendien, die Forschungs- oder Studienvorhaben im Ausland fördern sollen, durch einen eingetragenen Verein unter den Begriff "Bildung" im Sinne des Art. 3 Abs. 1...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 272/15
Beruhte der Aufenthalt eines Einbürgerungsbewerbers im Inland zeitweise auf einer Täuschung über seine Identität oder sonstige aufenthaltsrechtlich beachtliche Umstände, kommt es für den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 10 Abs. 1 StAG (juris: RuStAG) und die dabei rückblickend zu treffende Prognose maßgeblich darauf an, wie sich die Ausländerbehörde verhalten hätte, wenn sie von der Täuschung Kenntnis gehabt hätte (hypothetische ex ante-Prognose). Dabei ist bei anerkannten Flüchtlingen die...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 16/16
1. Der Absender kann vom Frachtführer den gemäß Art. 20 Abs. 1 CMNI nach dem Gewicht der verlorenen oder beschädigten Güter berechneten Betrag nur verlangen, wenn das Gewicht in der Frachturkunde dokumentiert ist. 2. Der Frachtführer ist nicht verpflichtet, den Absender darauf hinzuweisen, dass dieser ihm das Gewicht der zu befördernden Güter nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a CMNI schriftlich mitzuteilen hat. 3. Der Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 CMNI...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 29/16
Nicht zu vertreten im Sinne des § 87a Abs. 3 Satz 2 HGB hat der Unternehmer Umstände, die nicht seinem unternehmerischen oder betrieblichen Risikobereich zuzuordnen sind, wie etwa unvorhersehbare Betriebsstörungen oder rechtswidrige Eingriffe von hoher Hand (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 5. März 2008, VIII ZR 31/07, IHR 2008, 201).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 277/15
Das Revisionsverfahren wird ausgesetzt. Es wird gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu folgenden Fragen eingeholt: 1. Stehen Art. 67 Abs. 2 AEUV sowie Art. 22, 23 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) der nationalen Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, die Busunternehmen im Linienverkehr über...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 25/16
2017-06-01
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 6. Dezember 2016 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 18. Dezember 2013 in vollem Umfang zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 17/16 R
2017-06-01
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 7. Juni 2016 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 4. Mai 2015 auch insoweit zurückgewiesen, als die Feststellung höherer jährlicher Arbeitsentgelte unter Berücksichtigung einer Jahresendprämie für das Zuflussjahr 1984 betroffen ist. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Klage- und Berufungsverfahren zu je acht Zehnteln....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 1/17 R