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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers vom 24. Mai 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Anhörungsrüge des Antragstellers vom 23. Mai 2017 gegen den Beschluss des Senats vom 20. April 2017, soweit sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 12. April 2017 zurückgewiesen worden ist, wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZA 6/17
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 25. Mai 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 114/16
Die Berufungsbegründungsfrist kann nicht unter einer Bedingung verlängert werden. Geschieht dies dennoch, ist nur die Bedingung unwirksam, die Fristverlängerung ist hingegen wirksam.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 106/16
2017-06-01
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts vom 10. Mai 2016 und des Sozialgerichts Dresden vom 23. Oktober 2014 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 4/17 R
Betreibt die Geschäftsführerin eines Vereins auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl des Vereinsvorsitzenden, kann dies die außerordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 720/15
1. Der Antrag der Enteignungsbehörde auf Einleitung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens nach § 87 Abs. 2 Satz 1 FlurbG kann schon vor der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gestellt werden. 2. Ob eine Enteignung aus besonderem Anlass im Sinne des § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG zulässig ist, hat zunächst die Enteignungsbehörde in eigener Zuständigkeit zu prüfen. Dies erfasst auch und gerade die Frage, ob der Vorhabenträger für das von ihm konkret beantragte Vorhaben zuständig ist. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 4/16
1. Der Haftaufhebungsantrag gemäß § 426 Abs. 1 FamFG kann nicht nur auf neue Umstände, sondern auch auf Einwände gegen die Anordnung der Haft gestützt werden (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 18. September 2008, V ZB 129/08, BGH-Report 2008, 1282). 2. Die Haftanordnung ist wegen Defiziten des Haftantrags, Verfahrensfehlern bei der Anordnung der Haft oder Fehlern der Haftanordnung nicht nach § 426 FamFG aufzuheben, wenn die fehlenden Angaben und Feststellungen im Aufhebungsverfahren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 39/17
Metall auf Metall III Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 2 Buchst. c und Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) sowie Art. 9 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 115/16
1. Die Verbandsklagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 UmwRG) umfasst die Klage auf behördliches Einschreiten gegen ein ohne die erforderliche Zulassungsentscheidung errichtetes und betriebenes Vorhaben. 2. Das Ermessen der Naturschutzbehörde, gemäß § 3 Abs. 2 BNatSchG die Nutzung eines in einem FFH-Gebiet ohne die erforderliche Planfeststellung ausgebauten Radweges zu unterbinden, ist regelmäßig zu einer Rechtspflicht verdichtet, wenn die weitere Nutzung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 2/16
1. Die Restschuldbefreiung kann nicht rückwirkend erteilt werden. 2. Die Laufzeit der Abtretungserklärung endet in vor dem 1. Dezember 2001 eröffneten Insolvenzverfahren spätestens zwölf Jahre nach Insolvenzeröffnung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 87/16
2017-06-01
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 2. August 2016 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 21. Oktober 2014 in vollem Umfang zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 6/17 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 1. März 2017 - L 8 SO 65/15 - wird als unzulässig verworfen. Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem bezeichneten Urteil Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt v H beizuordnen, wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 24/17 B
1. Das Berufungsgericht ist nur an diejenige rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts gebunden, die der Aufhebung unmittelbar zugrunde liegt. 2. Stellt das Berufungsgericht im zweiten Berufungsverfahren andere Tatsachen fest als diejenigen, die Grundlage der Aufhebung waren, entfällt eine Bindung an die Rechtsauffassung des Revisionsgerichts.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 204/15
2017-06-01
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 27. September 2016 abgeändert und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 14. August 2014 zurückgewiesen, soweit die Feststellung höherer jährlicher Arbeitsentgelte unter Berücksichtigung von Jahresendprämien für die Zuflussjahre 1981 bis 1990 betroffen ist. Die Revision der Klägerin wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 12/16 R
Ein Gutachter, der dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls die Erstellung eines Gutachtens zu den Schäden an dem Unfallfahrzeug zu einem Honorar anbietet, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt, muss diesen über das Risiko aufklären, dass der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer das Honorar nicht in vollem Umfang erstattet (Anschluss an BGH, Urteile vom 28. Juni 2006, XII ZR 50/04, BGHZ 168, 168; vom 24. Oktober 2007, XII ZR 155/05, NJW-RR 2008, 470 und vom 25. März 2009, XII ZR...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 95/16
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 22. September 2016 wird verworfen. 2. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 31/17
Die Beschwerde der Klägerin zu 1 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Rostock vom 20. Oktober 2016 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 600 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 258/16
Die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde ist im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet, die dieser ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. November 2016, V ZR 266/14, WM 2017, 256, BGHZ 213, 30).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 49/16