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JAHR
Die in § 6 Nr. 4 StBerG genannten Personen sind auch dann nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt, wenn diese aufgrund des verwendeten Buchführungsprogramms automatisch erfolgt .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 22/15
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts München I vom 22. Juli 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des Landgerichts München I zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 628/16
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 24. März 2015 wird, soweit es ihn betrifft, mit der Maßgabe verworfen, dass die Bezeichnung der Tat als „gemeinschaftlich“ entfällt und ein Monat der gegen den Angeklagten verhängten Freiheitsstrafe als vollstreckt gilt. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 30/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 10. Januar 2017 mit Ausnahme der Adhäsionsentscheidung mit den Feststellungen aufgehoben; insoweit wird die Urteilsformel dahin ergänzt, dass hinsichtlich der weiter gehenden Schmerzensgeldforderung von einer Entscheidung abgesehen wird. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 197/17
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Mai 2016 - 11 Sa 524/15 - wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 435/16
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. Juli 2016 - 11 Sa 1297/15 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 608/16
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 55/16, 8 B 55/16 (8 C 11/17)
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 10. Juni 2016 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 474/16
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 PB 14/16, 5 PB 14/16 (5 P 6/17)
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. September 2015 - 11 Sa 198/15 - wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 626/15
Der gewerkschaftliche Anspruch auf Unterlassung tarifwidriger Regelungsabreden und deren einzelvertragliche Umsetzung nach § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 9 Abs. 3 GG erfordert eine unmittelbare und zwingende Bindung des in Anspruch genommenen Arbeitgebers nach § 3 Abs. 1 oder Abs. 3 TVG an die maßgebenden Tarifbestimmungen. Nach Beendigung der Tarifgebundenheit kann das Recht auf koalitionsgemäße Betätigung durch vom Tarifvertrag abweichende betriebliche Regelungen als Voraussetzung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 32/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 14. Dezember 2016 im gesamten Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 186/17
Der Senat stimmt der Auffassung des vorlegenden Senats zu, wonach beim vorsätzlichen Tötungsdelikt die Feststellung von Tötungsabsicht zu Lasten des Angeklagten strafschärfend berücksichtigt werden kann. An entgegenstehender eigener Rechtsprechung hält er nicht fest.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 ARs 22/16
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juni 2015 - 9 Sa 1146/14 - aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 8. Oktober 2014 - 4 Ca 2878/13 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 382/15
2017-06-07
BAG 1. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. September 2015 - 11 Sa 113/15 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 3. Dezember 2014 - 5 Ca 485/10 - abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 598/15
2017-06-07
BAG 1. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. Juni 2015 - 11 Sa 1507/14 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 3. September 2014 - 1 Ca 3431/13 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 526/15
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20. Oktober 2016 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Urteil Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K., A., zu bewilligen, wird abgelehnt. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 376/16 B
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 417/17