1. Begeht ein Soldat über mehrere Jahre wiederholt Trennungsgeldbetrug und führt dies zu einem Schaden des Dienstherrn im fünfstelligen Bereich, ist die Entfernung aus dem Dienst regelmäßig angezeigt. 2. Der Anspruch auf Trennungsgeld setzt eine Vereinbarung über die Nutzung eines Wohnraumes in der räumlichen Nähe des Dienstortes voraus. Finanzielle Zuwendungen zum gemeinsamen Lebensunterhalt einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft reichen hierfür nicht aus.