1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 19. Januar 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Schuldspruch - mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen -, soweit der Angeklagte in den Fällen II.2.c Fall 4 und II.2.d der Urteilsgründe verurteilt worden ist, und b) im gesamten Strafausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine...