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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Bei verzinslichen Wertpapieren, die eine Forderung in Höhe ihres Nominalwerts verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung unter den Nennwert allein wegen gesunkener Kurse regelmäßig nicht zulässig (Bestätigung des Senatsurteils vom 8. Juni 2011 I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716) . 2. Ob Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen mit den den ausländischen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen i.S. des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bestimmt...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 37/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2015 010 276 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 18. April 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein und der Richter Schmid und Dr. Söchtig beschlossen: 1. Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 7, vom 28. November 2016 aufgehoben, soweit der Widerspruch aus der Marke 2 082 876 in dem Umfang, als er sich...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 545/17
Das Verfahren ist in der Hauptsache erledigt. Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Wert: 5.000 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 530/16
Die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts H. G. , , gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 4. September 2017 - 1 ARs 18/17 - wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 542/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2015 010 277 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 18. April 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein und der Richter Schmid und Dr. Söchtig beschlossen: 1. Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 7, vom 28. November 2016 aufgehoben, soweit der Widerspruch aus der Marke 2 082 876 in dem Umfang, als er sich...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 546/17
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt F… wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2039/17
Bei einer Einliegerwohnung des Steuerpflichtigen, die er zweckfremd als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet, ist stets im Einzelfall festzustellen, ob er beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (entgegen BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2005 IV C 3-S 2253-112/05, BStBl I 2006, 4).
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 9/17
NV: Verschenkt der Aktionär an seine minderjährigen Kinder jeweils fünf Aktien und veräußern diese jeweils zwei Aktien an einen dritten Erwerber, genügt ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Schenkung und Veräußerung allein nicht, um von einer steuerlich unbeachtlichen Zwischenschaltung der Kinder (Gestaltungsmissbrauch) auszugehen, wenn nicht festgestellt ist, dass der Verkauf der Aktien vor der Schenkung bereits verhandelt und beschlossen war .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 19/17
Die einen nicht rein kapitalistisch als Anleger mit eigener Einlage einer Publikumsgesellschaft beigetretenen Altgesellschafter treffenden Aufklärungspflichten bei der Anbahnung des Aufnahmevertrags gegenüber den nach ihm rein kapitalistisch als Anleger beitretenden Gesellschaftern sind unabhängig von der Höhe der Kapitaleinlage des Altgesellschafters und der Anzahl weiterer Gesellschafter.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 265/16
Der Darlehensnehmer, dem nach Widerruf seiner auf Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung als Rückgewährgläubiger die widerlegliche Vermutung zugutekommt, die Bank als Rückgewährschuldner habe aus Zins- und Tilgungsleistungen Nutzungen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses gezogen, hat daneben aus § 242 BGB keinen Anspruch auf Auskunft über die von der Bank konkret gezogenen Nutzungen (Bestätigung von Senatsurteil vom 21. Februar 2017, XI ZR 467/15, WM 2017, 906...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 446/16
NV: Liegt im Einzelfall kein ungewollter Überhang des gesetzlichen Steuertatbestandes vor, scheiden sachliche Billigkeitsmaßnahmen aus .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 24/17
Hat die zuständige Gemeindebehörde eine bindende Entscheidung über die von ihr nach § 7h Abs. 1 EStG zu prüfenden Voraussetzungen getroffen, hat das FA diese im Besteuerungsverfahren ohne weitere Rechtmäßigkeitsprüfung zugrunde zu legen, es sei denn, die Bescheinigung wird förmlich zurückgenommen, widerrufen oder ist nach § 44 VwVfG nichtig und deshalb unwirksam.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 27/17
Die psychische Gesundheitsverletzung eines Polizeibeamten, die infolge der unmittelbaren Beteiligung an einem durch einen Amoklauf ausgelösten Geschehen eingetreten ist, ist dem Amokläufer zuzurechnen. Der Zurechnung steht in einem solchen Fall nicht entgegen, dass sich in der Gesundheitsverletzung ein berufsspezifisches Risiko des Polizeibeamten verwirklicht hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 237/17
Zur unterlassenen Berücksichtigung von durch eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift belegten Parteivortrag.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 140/17
NV: Der Bescheid, mit dem die Festsetzung der Eigenheimzulage für den gesamten Förderzeitraum geändert und die Eigenheimzulage für alle Jahre auf 0 € festgesetzt wird, ist keine Zusammenfassung von acht Einzelbescheiden, die jeweils eines eigenen rechtlichen Schicksals fähig sind, sondern ein Sammelbescheid, der insgesamt rechtswidrig ist, wenn er einen Rechtsfehler aufweist.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 17/17
1. Zur Bestimmung des Umfangs des Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten. Herauszugeben ist nicht nur der ursprünglich geschenkte Gegenstand. Bei einem wirtschaftlich nutzbaren Gegenstand, der das Vermögen des Beschenkten auch mit der Möglichkeit bereichert, Nutzungen daraus zu ziehen, sind vielmehr auch die seit der Schenkung gezogenen Nutzungen herauszugeben. 2. Hat der Schenker dem Beschenkten den Verzicht auf ein auf dem...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 65/17
Die in Darlehensurkunden eines Kreditinstituts für Kreditverträge mit Unternehmern enthaltene formularmäßige Klausel zu einer "Bearbeitungsgebühr" unterliegt auch dann nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn es sich um einen Avalkredit handelt (Ergänzung zu den Senatsurteilen vom 4. Juli 2017, XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 238/16
Der Abgang oder Verfall von Gebäuden einer Hofstelle kann einen Restschaden nur begründen, wenn die Gebäude bei der Feststellung des Wegnahmeschadens den Wert des landwirtschaftlichen Betriebs erhöht haben.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 13/17
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. September 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Streitwert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird auf 450.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 277/16
2018-04-16
BSG
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 6. Dezember 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 66/17 B