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GERICHT
JAHR
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 3. November 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 159/18
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des 3. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts vom 7. Juni 2016 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 86/16
Die Vollziehung der mit Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 15. Dezember 2017 angeordneten und mit Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 4. Mai 2018 aufrecht erhaltenen Sicherungshaft wird einstweilen ausgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 74/18
Die Sache wird zur weiteren Veranlassung, insbesondere zur Bestellung eines anderen Verteidigers, an das Landgericht Essen zurückgegeben.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 138/18
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 6. Juli 2016 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die Berufung der Klägerin betreffend den Currency Related Swap vom 2. Februar 2006 Nr. , den Cross Currency Swap vom 22. März 2007 Nr. und den Currency Related Swap vom 14. April 2008 Nr. unter dem Aspekt einer anderen Pflichtverletzung als der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 388/16
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 15. November 2017 wird a) das Verfahren hinsichtlich der Tat II.2 der Urteilsgründe eingestellt; insoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen; b) die Einziehungsentscheidung dahingehend geändert, dass die Einziehung des Wertes des Tatertrages in Höhe von 1.747,06 Euro angeordnet ist. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen;...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 133/18
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1180/17
In der Beschwerdesache … betreffend das Patent 199 45 551 wegen Wiedereinsetzung hat der 7. Senat (Juristischer Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 4. Juni 2018 durch den Vorsitzenden Richter Rauch, die Richterin Püschel und die Richterin Dr. Schnurr beschlossen: 1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird angeordnet.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 7 W (pat) 2/17
In der Beschwerdesache betreffend das Patent 500 02 609 (= EP 1 218 132) wegen Wiedereinsetzung hat der 7. Senat (Juristischer Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 4. Juni 2018 durch den Vorsitzenden Richter Rauch, die Richterin Püschel und die Richterin Dr. Schnurr beschlossen: 1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird angeordnet.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 7 W (pat) 3/17
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1180/18
1. Die Annahme einer Leistung der Jugendhilfe im Ausland (§ 6 Abs. 3 SGB VIII SGB 8>) setzt bei einem Auseinanderfallen von Leistungsberechtigtem und Leistungsempfänger voraus, dass beide ihren Aufenthalt im Ausland haben, wenn der jugendhilferechtliche Bedarf mittels eines ausdrücklich oder konkludent gestellten Antrags an einen Träger der Jugendhilfe herangetragen wird. 2. Eine Auslandshilfe (§ 6 Abs. 3 SGB VIII) wird in einem laufenden Verfahren auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung nicht...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 1/17
2018-05-31
BVerwG 9. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 39/17
1. Die Revision der Beklagten und Widerklägerin gegen das Teilurteil Nr. 2 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Juli 2016 - 26 Sa 2070/15 und 26 Sa 2071/15 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte und Widerklägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 780/16
1. NV: Die Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften kann zu einem steuerfreien Auflösungsgewinn i.S. des § 8b Abs. 2 Satz 3 KStG führen, von dem 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben gelten . 2. NV: Die Verschmelzung einer Mutterkapitalgesellschaft, deren Anteilseignerin im Ausland ansässig ist, auf ihre Tochtergesellschaft (Abwärtsverschmelzung) kann nur dann ohne Aufdeckung stiller Reserven vollzogen werden, wenn die Besteuerung der stillen Reserven der Muttergesellschaft sichergestellt...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 35/16
Unter Berücksichtigung der subjektiven und besonderen objektiven Bedeutung des Verfahrens und seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren auf 200.000 € (in Worten: zweihunderttausend Euro) festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 889/12
Ist die Personensorge zwischen den Eltern so aufgeteilt, dass jedem Elternteil die Personensorge für einen bestimmten Bereich allein obliegt, ist jeder Elternteil allein personensorgeberechtigt im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII (juris: SGB 8). In einem solchen Fall ist keiner der Elternteile "der personensorgeberechtigte Elternteil" im Sinne des § 86 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII, weil diese Vorschrift voraussetzt, dass nur ein Elternteil personensorgeberechtigt ist.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 2/17