...Ihre Überzeugung, dass das vom Angeklagten behauptete Alibi falsch sei, hat sie auch nicht durch den Umstand erschüttert gesehen, dass der Reisepass des Angeklagten Stempeleinträge enthält, die eine Einreise nach Serbien drei Tage vor dem Tattag und seine Ausreise einige Tage nach der Tat ausweisen. Die Strafkammer hat offengelassen, ob die Passeinträge möglicherweise gefälscht seien....