...Die Beschwer der abgewiesenen Unterlassungsklage bemisst sich grundsätzlich nach der Wertminderung des beeinträchtigten Grundstücks durch die zu unterlassende Störung (siehe nur Senat, Beschluss vom 18. August 2010 V ZB 45/10, WuM 2011, 296, 297). Eine Besonderheit besteht hier darin, dass das Grundstück der Klägerin bereits durch die Belastung mit dem Wegerecht eine Wertminderung erlitten hat....