...Dieses unlautere Verhalten begründe einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber W. . 6 Den Schreiben lag jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei; sie enthielten ferner eine Gebührenberechnung der zugleich geltend gemachten Abmahnkosten in Höhe von 555,60 Euro bzw. 755,80 Euro netto (1,3-Geschäftsgebühr aus Gegenstandswerten von 8.000 Euro bzw. 15.000 Euro nebst Auslagenpauschale i.H.v...