...Entgegen der für das Streitjahr (2003), in dem das Grundstück Z-Straße veräußert worden ist, abgegebenen Feststellungserklärung (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) vertrat der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) die Auffassung, dass die GbR auch im Streitjahr einen ruhenden Geschäftsbetrieb (Verpachtungsbetrieb) unterhalten habe und deshalb der Gewinn aus der Veräußerung des...