...Die Abschöpfung des Kindesgeldes erfährt ihre sachliche Rechtfertigung daraus, dass im Rahmen der (vollstationären) Hilfe auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt wird und die Eltern insoweit entlastet werden (Loos, in: Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 94 Rn. 23)....