...Die Abende fanden im Garten des Wohngrundstücks des namensgebenden Partners der Klägerin statt, wo bis zu 358 Gäste begrüßt, unterhalten und bewirtet wurden. 4 Die Kosten für die "Herrenabende" betrugen 20.531,78 € (2006), 22.224,11 € (2007) und 22.811,81 € (2008). Die Klägerin machte die Kosten als Betriebsausgaben geltend....