.... § 241 ZPO nicht für anwendbar, wonach im Falle, dass ein Testamentsvollstrecker vorhanden ist, das Verfahren unterbrochen wird, bis dieser dem Gericht seine Bestellung oder der Gegner seine Absicht, das Verfahren fortzusetzen, mitteilt. Denn vorliegend handelt es sich um ein gewöhnliches österreichisches Erbschaftsverfahren, bei dem ein „Executor“, d. h....