...„Blitzaustritt“), der nach Beginn der Tarifverhandlungen, aber vor Unterzeichnung des Tarifvertrags erfolgt, ist unwirksam, wenn er für die an der Verhandlung beteiligte Gewerkschaft vor dem endgültigen Tarifabschluss nicht erkennbar ist und deshalb die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie beeinträchtigt wird....