...Einer Rückforderung des Zuwendungsbetrages durch Verwaltungsakt stehe auch nicht entgegen, dass die Auszahlung des Darlehens privatrechtlich geregelt worden sei; denn es gehe nicht um die Rückabwicklung der Darlehenssumme, sondern der Subvention, die dem Endkreditnehmer in Form eines verbilligten Zinssatzes zugute gekommen sei und ihren Rechtsgrund nicht in dem Darlehensvertrag, sondern in dem diesem...