...Hierbei handelt es sich um eine Subvention. Will der Gesetzgeber ein bestimmtes Verhalten der Bürger fördern, das ihm unter anderem aus wirtschaftspolitischen Gründen erwünscht ist, dann hat er eine große Gestaltungsfreiheit (z.B. BVerfG-Beschluss vom 4. November 2010 1 BvR 1981/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2011, 209, m.w.N.)....