...Aus einem Schreiben, welches sich in den Akten des durchgeführten Strafverfahrens befände, ergebe sich, dass sich das Objekt L.-Str. "selbst trage" und seinerzeit kein Umbau vorgesehen gewesen sei. Außerdem sei in den Akten ein Schreiben des Hausverwalters vorhanden, welches besage, dass hinsichtlich des Verkaufs ausschließlich der Grundstücksnachbar an den Verwalter herangetreten sei....