1. Auf die Revision des Angeklagten K. wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 26. September 2014, auch soweit es den Mitangeklagten T. betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit die Angeklagten wegen Computerbetruges verurteilt worden sind; b) im Ausspruch über die Gesamtstrafen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die...