Gefundene Dokumente: 6.966
DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 26. September 2014 werden verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten der Rechtsmittel und die den Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 140/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28. April 2014 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 358/14
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 26. Januar 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 196/15
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hanau vom 6. November 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 139/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 3. März 2015 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 215/15
1. Auf die Revisionen der Angeklagten F. und N. wird das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 1. Oktober 2014, soweit sie verurteilt wurden, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, im Fall II.3. der Urteilsgründe auch, soweit es den Angeklagten A. betrifft. 2. Das Verfahren gegen den Angeklagten N. in den Fällen II.6. bis II.8. der Urteilsgründe wird eingestellt; insoweit fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten N. der Staatskasse zur Last. 3. Im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 29/15
1. Auf die Revisionen der Angeklagten S. und L. wird das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 7. Juli 2014, soweit es diese Angeklagten betrifft, aufgehoben. Jedoch bleiben die Feststellungen aufrecht erhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehenden Revisionen werden verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 467/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 5. Februar 2015, soweit es diesen Angeklagten betrifft, dahin geändert, dass der Angeklagte wegen bewaffneten Sichverschaffens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit vorsätzlichem Führen eines verbotenen Gegenstandes verurteilt ist. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 197/15
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hanau vom 19. Dezember 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 186/15
Die Revision der Verfallsbeteiligten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 18. März 2014 wird verworfen. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels und die hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 368/14
1. Auf die Revision des Angeklagten H. wird das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 13. Januar 2015, auch soweit es den Mitangeklagten B. betrifft, im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagten jeweils wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt werden. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten H. wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 182/15
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 27. Februar 2014 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen, der Angeklagte K. zudem die dem Adhäsionskläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen. Ergänzend zu den Ausführungen des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 590/14
Eine Bestrafung wegen Bestechlichkeit eines Amtsträgers eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union setzt eine zweistufige Prüfung der Amtsträgerschaft voraus. Zunächst ist seine Stellung nach dem Recht des anderen Mitgliedstaats zu beurteilen und bejahendenfalls (kumulativ) nach deutschem Recht.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 399/14
Die rechtsstaatswidrige Provokation einer Straftat durch Angehörige von Strafverfolgungsbehörden oder von ihnen gelenkte Dritte hat regelmäßig ein Verfahrenshindernis zur Folge.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 97/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 28. Januar 2015 aufgehoben, a) soweit der Angeklagte im Fall II.7. der Urteilsgründe verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe sowie c) im Ausspruch über den Vorwegvollzug der Maßregel vor der Gesamtfreiheitsstrafe. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 211/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 22. August 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 504/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 13. Januar 2015 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die Rüge eines Verstoßes gegen § 258 Abs. 2 StPO...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 198/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2014 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO); jedoch wird der Schuldspruch des vorbezeichneten Urteils dahin abgeändert und neu gefasst, dass der Angeklagte schuldig ist - in neun Fällen der gewerbsmäßigen Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 123/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 30. Oktober 2014 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in zwei Fällen schuldig ist, davon in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, b) im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 75/15
Zur Rechtswidrigkeit des Angriffs im Sinne von § 32 Abs. 2 StGB bei hoheitlichem Handeln.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 606/14