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Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 23. März 2015 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die tatrichterliche Erwägung, der Angeklagte habe sich „das in hiesiger...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 272/15
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 2. Oktober 2014 a) aufgehoben, soweit die Angeklagte im Fall B.II.9. der Urteilsgründe wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist; insoweit wird das Verfahren eingestellt; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagte der Steuerhinterziehung in 14 Fällen schuldig ist. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 96/15
Die Revision der Nebenkläger gegen das Urteil des Landgerichts Marburg (Lahn) vom 19. Dezember 2014 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler ergeben hat. Die sofortige Beschwerde der Nebenkläger gegen die Kostenentscheidung des vorgenannten Urteils wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerdeführer haben die Kosten der Rechtsmittel und die der Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 180/15
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 15. September 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 235/15
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 19. März 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) in den Fällen A.II. 1. Nr. 1 - 4 und 6 - 39 der Urteilsgründe, b) im Gesamtstrafenausspruch sowie c) im Ausspruch über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 299/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 19. Mai 2015 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 407/15
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 9. März 2015 aufgehoben a) und werden die Angeklagten freigesprochen, soweit sie im Fall II. 4. der Urteilsgründe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (der Angeklagte S. ) und wegen Beihilfe hierzu (der Angeklagte D. ) verurteilt worden sind. Insoweit fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) im Ausspruch über die gegen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 302/15
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 24. Februar 2015 dahin abgeändert, dass die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt entfällt. Die Staatskasse hat die Kosten der Revision und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 482/15
1. Auf die Revision des Angeklagten L. wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 27. März 2015, soweit es ihn betrifft, a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist; b) in den Aussprüchen über die Einzelstrafe im Fall II. 1. der Urteilsgründe und über die Gesamtstrafe mit den zugehörigen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 357/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 26. März 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 265/15
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 18. März 2015 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 420/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Trier vom 30. April 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 322/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 1. August 2013 aufgehoben a) im Strafausspruch mit den Feststellungen, b) soweit gegen den Beschwerdeführer der Verfall von Wertersatz in Höhe von mehr als 616 € angeordnet worden ist; die weiter gehende Verfallsanordnung entfällt. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorgenannte Urteil dahin geändert, dass 50 Tütchen „Jamaican Gold Extreme“ und zwei Tütchen „VIP“ eingezogen werden. 3. Die weiter...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 124/14
1. Auf die Revision der Angeklagten P. wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 14. Juli 2014, soweit es sie betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revision des Angeklagten J. wird das oben genannte Urteil, soweit es ihn betrifft, im Ausspruch über den Verfall von Wertersatz dahingehend abgeändert, dass hinsichtlich eines Betrages von 6.860,80 Euro der Verfall von Wertersatz angeordnet wird. 3. Die weitergehende Revision des Angeklagten J. wird verworfen. 4. Im Umfang der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 96/15
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 9. Dezember 2014 wird verworfen. 2. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 183/15
1. a) Das Verfahren gegen den Angeklagten K. wird gemäß § 153 Abs. 2 StPO eingestellt. b) Die Kosten des diesen Angeklagten betreffenden Verfahrens und die diesem hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen. c) Der Antrag des Angeklagten K. , ihm Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen zu gewähren, wird abgelehnt. 2. Auf die Revision des Angeklagten T. gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 25. Februar 2014 wird a)...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 403/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 10. Februar 2015 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 4. August 2015...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 309/15
1. Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 22. April 2015 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt der Angeklagte. Damit ist der Beschluss des Landgerichts Essen vom 22. Juli 2015, mit dem die Revision als unzulässig verworfen worden ist, gegenstandslos. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 22. April 2015 mit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 407/15
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 15. Mai 2015 im Ausspruch gemäß § 111i Abs. 2 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere als Wirtschaftsstrafkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehenden Revisionen der Angeklagten werden verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 403/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 17. März 2015 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 22 Fällen schuldig ist, sowie b) im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 382/15