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Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 11. Mai 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 384/15
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 7. April 2015 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die von dem Angeklagten L. erhobene Verfahrensrüge, das Landgericht habe die Erkenntnisse aus der Durchsuchung eines von...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 406/15
1. Sprengstoffe im Sinne von § 308 Abs. 1, § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB sind alle Stoffe, die bei Entzündung eine gewaltsame und plötzliche Ausdehnung dehnbarer (elastischer) Flüssigkeiten und Gase hervorrufen, und geeignet sind, dadurch den Erfolg einer Zerstörung herbeizuführen. Es kommt nicht darauf an, ob der Stoff fest, flüssig oder gasförmig ist, ob er Beständigkeit hat oder nur im Augenblick der Herstellung anwendbar und wirksam ist oder ob die Explosion auf Zündung von außen oder auf...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 438/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 26. Januar 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Fall II.2. b) bb) der Urteilsgründe sowie b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe und im Maßregelausspruch. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 200/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 7. April 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 416/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 30. März 2015 mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte im Fall II. 2. der Urteilsgründe verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 298/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23. Juni 2015 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Ergänzend bemerkt der Senat: Die Beiordnung eines Beistands für den Zeugen Y. nur unter der Bedingung, dass er sein Recht auf Auskunftsverweigerung nicht wahrnehme, war fehlerhaft. Der gemäß § 68b Abs. 2 Satz 2 StPO beigeordnete Beistand soll den...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 475/15
1. Auf die Revisionen der Nebenkläger wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 15. Januar 2015 – mit Ausnahme der Adhäsionsentscheidung – mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird verworfen. Der Angeklagte hat die im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 223/15
1. Dem Angeklagten wird gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hagen vom 9. Juni 2015 von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt der Angeklagte. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 430/15
1. Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 30. Juli 2015 wird als unbegründet verworfen. 2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 576/15
1. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 23. März 2015 werden mit der Maßgabe verworfen, dass auch das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 30. September 2010 einbezogen ist. 2. Die Staatskasse sowie der Nebenkläger haben die Kosten ihrer Rechtsmittel und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren hierdurch jeweils entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 387/15
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 24. Juni 2014 werden als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 169/15
1. Auf die Revision des Angeklagten K. wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 13. November 2014, soweit es ihn betrifft, hinsichtlich der Einzelstrafe bezüglich der Fälle II.9/10 der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revision des Angeklagten C. wird das vorbezeichnete Urteil, soweit es ihn betrifft, hinsichtlich der Einzelstrafe im Fall II.8 der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 177/15
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts München I vom 24. April 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 457/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 16. März 2015 mit den Feststellungen aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen bestehen. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 310/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 21. Mai 2015 im Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 423/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 1. Oktober 2014 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 317/15
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 19. Januar 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 292/15
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. November 2014 zugunsten des Angeklagten mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 258/15
I. Auf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 10. September 2014 wird 1. das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte W. im Fall II.2.2.b. der Urteilsgründe (Körperschaftsteuer 2000 zugunsten der F. GmbH) wegen Steuerhinterziehung sowie in den Fällen II.3.1.b. und II.3.1.c. der Urteilsgründe (Investitionszulage 1999 zugunsten der d. GmbH sowie der F. GmbH) wegen Subventionsbetrugs verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 154/15