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JAHR
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 30. Juni 2015 wird verworfen. Die Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 437/15
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 22. August 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 7/15
1. Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 14. April 2015 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt der Angeklagte. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil dahin geändert, dass der Angeklagte wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu der Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wird. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 322/15
1. Auf die Revision des Angeklagten P. wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 11. Mai 2015, soweit es ihn betrifft und er verurteilt worden ist, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das vorbezeichnete Urteil, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben a) soweit er wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (Fall II.2) verurteilt worden ist, b) im Gesamtstrafenausspruch. 3. Im Umfang der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 347/15
1. Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 21. Mai 2015 wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 452/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 30. Juli 2015 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 581/15
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 24. August 2015 wird a) der Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte im Fall II.2 der Urteilsgründe des versuchten Betrugs schuldig ist, b) mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben aa) die Verurteilung des Angeklagten im Falle II.3 der Urteilsgründe, bb) die Einzelstrafe im Fall II.2 der Urteilsgründe sowie die Gesamtstrafe, cc) der Ausspruch über die isolierte Sperrfrist und dd) der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 532/15
Ein in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis stehender Schulsekretär, der nach der internen Aufgabenverteilung allein für das Bestell- und Zahlwesen einer Schule zuständig ist, ist auch dann Amtsträger im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB, wenn er nicht nach außen als Entscheidungsträger auftritt, sondern nur faktisch die Entscheidung darüber trifft, welche Bestellungen realisiert, welche Zulieferer beauftragt und dass Zahlungen angewiesen werden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 148/15
1. Auf die Revision des Angeklagten R. wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 30. Januar 2015 im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren mit der Maßgabe aufgehoben, dass insoweit und unter Einbeziehung der weiteren Freiheitsstrafe von einem Jahr eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Bildung einer Gesamtstrafe nach den §§ 460, 462 StPO zu treffen ist; die Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Cottbus vom 3. Juli 2012 – 73 Ds 433/11 – bleibt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 485/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24. Juni 2015 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Es wird davon abgesehen, dem Beschwerdeführer die Kosten des Rechtsmittels aufzuerlegen. Ergänzend bemerkt der Senat: Ausländerrechtliche Folgen sind grundsätzlich keine bestimmenden Strafzumessungsgründe (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2001 – 2 StR 273/01, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 6). Dies gilt insbesondere, nachdem gemäß § 53 Abs. 1 und 2...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 502/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. März 2015 aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an einen anderen Strafsenat des Oberlandgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 490/15
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 22. April 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine Strafkammer des Landgerichts Stralsund zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 482/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 24. März 2015 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass in den Fällen II.2.a) Ziffern 18 und 19 der Urteilsgründe jeweils eine Einzelgeldstrafe von fünf Tagessätzen zu je zehn Euro verhängt wird. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 406/15
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 27. Mai 2015 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 462/15
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 28. April 2015 wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 414/15
1. Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 18. Mai 2015 auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. 2. Der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 30. Juli 2015, mit dem es die Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen hat, ist gegenstandslos.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 435/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 12. Dezember 2014 mit den zugehörigen Feststellungen a) in den Fällen 2, 4 bis 16 der Anklageschrift vom 8. August 2014 sowie in den Fällen 1 bis 20 der Nachtragsanklage vom 19. November 2014, b) im Strafausspruch im Fall 25, c) im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorbezeichnete Urteil a) im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen 2 und 25 der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 202/15
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 27. März 2015 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 322/15
1. Auf die Revision der Angeklagten F. wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 20. Mai 2014, soweit es sie betrifft und sie verurteilt worden ist, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorgenannte Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, a) soweit die Angeklagten J. und F. im Fall 10 der Anklage freigesprochen worden sind, b) soweit die Angeklagte F. verurteilt worden ist aa) im Fall 9 der Anklage, bb) im Ausspruch über die Gesamtstrafen. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 457/14
Nikotinhaltige Verbrauchsstoffe für elektronische Zigaretten sind keine Arzneimittel, soweit sie nicht zur Rauchentwöhnung bestimmt sind. Es handelt sich um Tabakerzeugnisse, die zum anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen bestimmt sind und dem Anwendungsbereich des § 52 Abs. 2 Nr. 1 VTabakG unterliegen. Diese Strafnorm genügt dem Gesetzesvorbehalt für das Strafrecht, auch soweit sie auf eine Rechtsverordnung mit Rückverweisungsklausel Bezug nimmt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 525/13