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GERICHT
JAHR
1. Die Revision der Angeklagten H. -H. gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 18. Februar 2015 wird verworfen. 2. Die Angeklagte hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen. 3. Auf die Revision des Angeklagten M. wird das vor genannte Urteil im Strafausspruch sowie im Ausspruch über die Einziehung, insoweit mit den zugehörigen Feststellungen, aufgehoben. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 4. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 243/15
I. 1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 15. April 2015, soweit es ihn betrifft, a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen schuldig ist, b) im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen II.2. bis II.4. der Urteilsgründe und im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 505/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 6. Oktober 2015, soweit es ihn betrifft, aufgehoben a) im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen II.2. und II.3. der Urteilsgründe, b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 36/16
1. Der Antrag des Angeklagten F. , ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen zu gewähren (Schriftsatz des Rechtsanwalts Ko. vom 20. Januar 2016), wird als unzulässig verworfen. 2. Auf die Revision des Angeklagten A. wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 20. Oktober 2015, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 63/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 17. Dezember 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 102/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 15. Juni 2015 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes schuldig ist, b) im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 405/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 5. März 2014 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 344/14
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22. Juli 2014 a) bezüglich des Angeklagten M. im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung in Tateinheit mit Beihilfe zum Gründungsschwindel, Betrugs in zwei Fällen, Beihilfe zur Urkundenfälschung in Tateinheit mit Beihilfe zum Kapitalerhöhungsschwindel in zwei Fällen sowie wegen falscher Versicherung an Eides Statt schuldig ist; b) soweit es sie betrifft, mit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 36/15
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 26. September 2013 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 112/14
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 20. November 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 121/15
1. Auf die Revision des Angeklagten I. wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22. Dezember 2014, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 223/15
1. Das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 12. Juni 2015 wird mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) auf die Revisionen der Angeklagten im Ausspruch über das Absehen von der Verfallsanordnung nach § 111i Abs. 2 StPO; b) auf die Revision des Angeklagten S. B. darüber hinaus, soweit er im Fall 18 der Urteilsgründe verurteilt worden ist; c) auf die Revision des Angeklagten Ro. B. darüber hinaus, soweit er im Fall 19 der Urteilsgründe verurteilt worden ist. Im Umfang der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 517/15
Die Revision des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 2. Oktober 2015 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Eine Erstattung der notwendigen Auslagen des Angeklagten im Revisionsverfahren findet wegen der gleichfalls erfolglosen Revision des Angeklagten nicht statt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 473 Rn. 10a).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 56/16
Die Revisionen der Nebenkläger B. und Ba. gegen das Urteil des Landgerichts Mainz vom 1. Juni 2015 werden verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Eine Erstattung der notwendigen Auslagen des Angeklagten im Revisionsverfahren findet wegen der gleichfalls erfolglosen Revision des Angeklagten nicht statt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 473 Rn. 10 a).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 468/15
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 27. April 2015, soweit es diese Angeklagten betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 516/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 16. Juli 2015, soweit es ihn betrifft, im Ausspruch über den Verfall dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte aus den Taten Vermögenswerte in Höhe von 15.800 Euro erlangt hat, von der Anordnung des Verfalls des Wertersatzes aber abgesehen wird, weil Ansprüche Verletzter entgegenstehen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 628/15
Die Anhörungsrüge des Verurteilten vom 11. Februar 2016 gegen den Beschluss des Senats vom 2. Februar 2016 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 585/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 2. April 2015 im Straf- und Maßregelausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 402/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 9. September 2015 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 13 Fällen, des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in vier Fällen schuldig ist. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Der Angeklagte trägt die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 42/16
1. Auf die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 26. Oktober 2015 wird a) das Verfahren im Fall II.9. der Urteilsgründe (Nr. 9 der Antragsschrift vom 3. August 2015) eingestellt; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten der Staatskasse zur Last; b) das vorgenannte Urteil im Ausspruch über die Einziehung aufgehoben; die Einziehungsentscheidung entfällt. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 39/16