1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 28. Juni 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit er wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil der Zeugin B. verurteilt wurde, b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe und die Maßregel. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht...