1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 23. September 2016 im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte a) im Fall II.10 der Urteilsgründe der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung, vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, vorsätzlichem Gebrauch eines nicht versicherten Kraftfahrzeugs, Urkundenfälschung und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln, b) in den Fällen II.17 und...