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GERICHT
JAHR
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 17. Februar 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 415/16
1. Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 24. Mai 2016 wird verworfen. 2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 415/16
1. Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Haftfortdauerbeschluss des Kammergerichts vom 13. Oktober 2016 wird verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 2/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 1. September 2016 aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 483/16
1. Die Revisionen der Angeklagten G. , M. und A. gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. Juli 2016 werden als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. 2. Auf die Revision des Angeklagten Ao. wird das vorgenannte Urteil a) im Schuldspruch dahin berichtigt, dass der Angeklagte wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, wegen Verabredung eines Verbrechens des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 561/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. Mai 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Wirtschaftsstrafkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 375/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 31. März 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 493/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Amberg vom 2. Juni 2016 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 483/16
1. Auf die Revision des Angeklagten R. wird das Urteil des Landgerichts Weiden i.d. OPf. vom 27. November 2015, soweit es ihn betrifft, a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte R. wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in elf Fällen, jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, schuldig ist, b) im gesamten Strafausspruch aufgehoben. 2. Die Revisionen der Angeklagten T. und Z. und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 231/16
Die beabsichtigte Entscheidung des 2. Strafsenats widerspricht der Rechtsprechung des 5. Strafsenats, der an dieser festhält.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 ARs 47/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 29. Juni 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) im Schuldspruch, soweit der Angeklagte im Fall II.1. der Urteilsgründe verurteilt worden ist; b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 488/16
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 16. Juni 2016 wird verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 430/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 28. September 2016 aufgehoben, soweit das Landgericht folgende Gegenstände eingezogen hat: 103,689 Gramm Marihuanaprodukte, 7,392 Gramm Amphetamin, 1 Joint, 55,61 Gramm Marihuanastengel sowie eine schwarze Sporttasche "Runaway"; diese Anordnung entfällt. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 557/16
Für die Dauerhaftigkeit des Verlustes der Gebrauchsfähigkeit eines Körperglieds kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob das Opfer eine ihm mögliche medizinische Behandlung nicht wahrgenommen hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 483/16
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 9. Mai 2016 wird verworfen. 2. Die Kosten des Revisionsverfahrens und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 481/16
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 20. April 2016 in den Fällen II.1 und II.3 bis II.10 der Urteilsgründe, auf die Revision der Nebenklägerin in den Fällen II.1, II.3 bis II.6 und II.8 bis II.10 der Urteilsgründe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 423/16
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger N. R. und St. K. wird das Urteil des Landgerichts Hanau vom 5. August 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revisionen der Nebenkläger I. B. und A. B. und der Nebenkläger L. F. und S. B. wird das vorbezeichnete Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es die Tat zu Lasten der Geschädigten S. K. betrifft. Im Übrigen werden die Revisionen dieser Nebenkläger als unzulässig verworfen. 3. Die Sache wird zu neuer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 78/16
1. Das Verfahren wird gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt und die Verfolgung gemäß § 154a Abs. 2 StPO beschränkt, soweit der Angeklagte wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt worden ist. Insoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Coburg vom 9. Mai 2016 im Schuldspruch dahin geändert, dass er wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 401/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 30. August 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 635/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 30. Mai 2016 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 413/16