1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 10. Oktober 2016, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) im Fall II.1. der Urteilsgründe, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe, c) im Ausspruch über den Verfall des Wertersatzes. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen. 3. Die...