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JAHR
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 16. November 2016 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Zu den Verfahrensrügen des Angeklagten V. und der näher ausgeführten Sachbeschwerde des Angeklagten L. bemerkt der Senat ergänzend: 1. Das Landgericht hat im Rahmen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 136/17
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 25. Oktober 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 55/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 22. Juni 2016 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 598/16
1. Auf die Revision des Angeklagten B. wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 18. März 2016 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Steuerhinterziehung in 61 Fällen schuldig ist, b) und im gesamten Strafausspruch aufgehoben; die für die Taten II.1, 2, 3, 4, 19, 20, 21 und 22 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen entfallen. 2. Auf die Revision des Angeklagten C. wird das vorbezeichnete Urteil a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 418/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 23. Dezember 2016 im Ausspruch über den Vorwegvollzug von einem Jahr und fünf Monaten der Gesamtfreiheitsstrafe vor der Maßregel aufgehoben; der Ausspruch entfällt. Die weitergehende Revision wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 144/17
1. Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs setzt weder Täterschaft bei der Begehung von Gewalttätigkeiten noch die Zugehörigkeit des Beteiligten zur Menschenmenge zurzeit der Gewalttätigkeiten voraus. 2. Eine räumliche Distanzierung von der Menschenmenge nach Erbringung von Beihilfehandlungen unmittelbar vor Beginn der Gewalttätigkeiten hebt die Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs nicht auf.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 414/16
1. Auf die Revision des Angeklagten N. wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 13. Dezember 2016 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte N. und die Mitangeklagten B. und S. verurteilt worden sind. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 176/17
Der Beschluss des Landgerichts Köln vom 5. Dezember 2016, mit dem die Revision der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 29. Juli 2016 als unzulässig verworfen wurde, wird aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 34/17
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Detmold vom 19. Dezember 2016 wird a) das Verfahren hinsichtlich Fall II.3 der Urteilsgründe eingestellt; b) von der Einziehung des Pkw mit der Fahrgestellnummer nebst Fahrzeugschlüsseln und Fahrzeugpapieren abgesehen und die Verfolgung der Taten auf die anderen Rechtsfolgen beschränkt; c) das vorgenannte Urteil aa) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte im Fall II.7 der Urteilsgründe wegen Betrugs in Tateinheit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 141/17
Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 14. November 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 164/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 11. Juli 2016 wird a) das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, soweit beide Angeklagte im Fall II. 3. b) des Urteils wegen versuchter gewerbsmäßiger Hehlerei verurteilt worden sind; im Umfang der Einstellung trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten; b) das vorgenannte Urteil, soweit der Angeklagte S. in den Fällen II. 1. a), b), c), d), e), h), i), j),...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 617/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Weiden i.d. OPf. vom 28. Oktober 2016 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Hinsichtlich der Rüge der Verletzung des § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG ist ergänzend zum Antrag des Generalbundesanwalts anzumerken: Die Rüge ist unbegründet, weil auszuschließen ist, dass der Schuld- und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 130/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21. November 2016 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 137/17
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 2. November 2016 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 163/17
1. Werden Bestechung oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in der Form begangen, dass der Bestechende zunächst den Vorteil gewährt und der Bestochene sodann die im Wettbewerb unlauter bevorzugende Handlung vornimmt, so sind beide Taten beendet und beginnt damit die Frist für deren Verfolgungsverjährung zu laufen, wenn diese Handlung vollständig abgeschlossen ist. 2. Bestehen die bevorzugenden Handlungen nach der getroffenen Unrechtsvereinbarung in dem Abschluss und der Durchführung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 103/17
1. Auf die Revision des Angeklagten C. wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 19. April 2016, soweit es diesen Angeklagten betrifft, im Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten C. sowie die Revision des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 511/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 19. Dezember 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte im Fall II.4 der Urteilsgründe verurteilt worden ist, sowie im Gesamtstrafenausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 83/17
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gießen vom 6. April 2016 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. 2. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten und gerichtlichen Auslagen des Rechtsmittels aufzuerlegen. Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass eine Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 526/16
1. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 8. April 2016 werden als unbegründet verworfen. 2. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel und die dem Nebenkläger insoweit entstandenen notwendigen Auslagen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 342/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 25. September 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 169/15