Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 23. November 2015, auch soweit es den Mitangeklagten G. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.