Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. Februar 2017 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, verurteilt ist, b) hinsichtlich der Einzelfreiheitsstrafen für die Taten 1 bis 3 sowie im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...