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JAHR
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 20. April 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 445/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 26. Oktober 2016 jeweils mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) soweit der Angeklagte im Fall III. 1. b) der Urteilsgründe verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 122/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 4. Februar 2016 a) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen Betrugs verurteilt worden ist, b) im verbleibenden Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte der unrichtigen Darstellung schuldig ist und c) im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 306/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 24. Oktober 2016 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 43/17
1. Die Revisionen der Angeklagten S. und M. gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 28. April 2015 werden verworfen, auch soweit sie sich gegen die Adhäsionsentscheidung richten. 2. Die Beschwerdeführer haben die Kosten ihrer Rechtsmittel und die dem Neben- und Adhäsionskläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 420/15
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 28. Juni 2016 wird das Urteil a) im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 166 tatmehrheitlichen Fällen in Tatmehrheit mit unerlaubtem Besitz verbotener Waffen verurteilt ist; b) im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Im Umfang der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 35/17
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 12. Oktober 2015 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des sexuellen Missbrauchs von Kindern in acht Fällen und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen schuldig ist, b) in den Fällen II. 5-9 der Urteilsgründe - insoweit zu Gunsten des Angeklagten - im Strafausspruch aufgehoben, c) im Gesamtstrafenausspruch - insoweit auch zu Lasten des Angeklagten - aufgehoben. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 427/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 15. November 2016, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben (§ 349 Abs. 4 StPO). 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 145/17
1. Auf die Revision des Angeklagten P. wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 16. Dezember 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit dem Angeklagten die Strafaussetzung zur Bewährung versagt worden ist, b) im Ausspruch über die Einziehung, auch soweit es den Mitangeklagten H. betrifft. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 117/17
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. April 2016 wird verworfen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 438/16
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 27. Januar 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Angeklagten H. und K. hinsichtlich Fall 3 der Anklage freigesprochen worden sind. Die Revision betreffend den Angeklagten P. wird verworfen. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 258/16
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 20. Januar 2016 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die von Rechtsanwalt M. unter B. I. 3. erhobene Verfahrensrüge ist bereits unzulässig, da ihr mit Blick auf die Ablehnung nach §...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 567/16
1. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers A. gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 13. Juni 2016 werden verworfen. 2. Die Kosten der Revision der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren insgesamt entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. 3. Der Nebenkläger A. trägt die Kosten seines Rechtsmittels. 4. Die im Revisionsverfahren entstandenen gerichtlichen Auslagen tragen die Staatskasse und der Nebenkläger A. je zur...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 19/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Münster vom 3. Februar 2017 im Schuld- und Strafausspruch mit den Feststellungen zur Beschaffenheit der bei der Tat verwendeten Schreckschusswaffe aufgehoben; im Übrigen bleiben sämtliche Feststellungen bestehen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 167/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 19. September 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) in den Fällen II. 3, II. 4 und II. 5 der Urteilsgründe und b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 84/17
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 4. November 2016 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht die eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Bestimmung des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 73/17
1. Die Revisionen des Angeklagten und der Nebenbeteiligten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 3. Dezember 2015 werden verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. 2. Auf die den Angeklagten betreffende Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorbenannte Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit das Landgericht den Angeklagten im Tatkomplex H. III. der Urteilsgründe vom Vorwurf des (versuchten) Betruges freigesprochen hat,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 265/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 28. Juli 2016 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 626/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 18. März 2016 - mit Ausnahme der Feststellungen, die bestehen bleiben - aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 366/16
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 8. Juli 2016 wird verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 576/16