1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Januar 2017, soweit es die Angeklagten A. und P. betrifft, a) im Schuldspruch dahin geändert, dass diese Angeklagten jeweils des schweren Bandendiebstahls in 17 Fällen, des versuchten schweren Bandendiebstahls in drei Fällen und des Wohnungseinbruchdiebstahls schuldig sind, b) in den Aussprüchen über die Einzelstrafen in den Fällen II.6. und II.9. der Urteilsgründe sowie über die Gesamtstrafe...