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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Die in die Hauptverhandlung eingeführte Bewertung des Vorsitzenden einer Strafkammer, eine Zeugin sei nicht mit dem Angeklagten verlobt, kann vom Angeklagten nur dann zur Grundlage einer Verfahrensrüge gemacht werden, wenn er eine Entscheidung des Gerichts gemäß § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt hat .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 606/09
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 24. August 2009 dahin geändert, dass a) der Angeklagte des Computerbetrugs in 46 Fällen und des Betrugs in vier Fällen schuldig ist und b) die für die Taten I. 2. Ziffern 10, 14 bis 16, 30, 31, 33, 36, 39, 42, 44, 46, 48 bis 60, 62 bis 99, 102 bis 115 und 121, 122 verhängten Einzelstrafen entfallen. 2. Die weiter gehende Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird verworfen. 3. Der Angeklagte hat...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 592/09
1. Auf die Revision des Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 23. Juli 2009 hinsichtlich beider Angeklagter im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagten der Gefangenenmeuterei in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig sind. 2. Die weiter gehende Revision des Angeklagten M. und die Revision des Angeklagten W. gegen das vorgenannte Urteil werden verworfen. 3. Die Angeklagten haben die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 632/09
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der Strafkammer des Landgerichts Bochum bei dem Amtsgericht Recklinghausen vom 8. September 2009 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 640/09
Die Revision des Verurteilten gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 22. Juni 2009 wird verworfen. Er hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 554/09
Die Beschwerde des Zeugen E. gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. September 2009 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 46/09
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 6. November 2009 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 62/10
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Fulda vom 27. April 2009 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 427/09
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 19. März 2009 a) im Schuldspruch gegen den Angeklagten B. dahin geändert, dass der Angeklagte im Fall II. 1. der Urteilsgründe des besonders schweren Raubes schuldig ist; b) in den Aussprüchen über die Gesamtfreiheitsstrafen gegen beide Angeklagte mit den zugehörigen Feststellungen und der Maßgabe aufgehoben, dass eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafen sowie auch über die Kosten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 496/09
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 27. Juli 2009 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Zu der zu § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO erhobenen Verfahrensrüge (Verlesung der polizeilichen Aussage des Zeugen A.) bemerkt ergänzend der Senat: Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Vernehmung eines Zeugen, der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 619/09
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 3. Juli 2009, soweit es ihn und den Mitangeklagten K. anbelangt, im Schuldspruch dahin abgeändert, dass beide Angeklagte im Fall Ziffer II.16. der Urteilsgründe des versuchten schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit Wohnungseinbruchdiebstahl schuldig sind. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 510/09
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 18. August 2009 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 575/09
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 19. August 2009 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Das Verfahren wird eingestellt, soweit dem Angeklagten mit der Anklageschrift vom 26. Februar 2009 eine gefährliche Körperverletzung (Fall III 2. der Urteilsgründe) zur Last gelegt wird. Im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last. 3. Im Übrigen wird die Sache zu neuer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 596/09
Setzt der Täter, vom Opfer wahrgenommen, nach Vollendung, aber noch vor Beendigung der Raubtat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug mit dem Ziel weiterer Wegnahme ein, so genügt dies für ein Verwenden „bei der Tat“ im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auch dann, wenn die angestrebte weitere Wegnahme nicht vollendet wird .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 542/09
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt - Jugendkammer - vom 25. Mai 2009 im Fall 8 der Urteilsgründe sowie im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 577/09
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 21. Juli 2009 wird nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass a) als Einzelstrafen in den Fällen 10, 11 und 12 der Urteilsgründe jeweils eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren festgesetzt wird, b) die vom Angeklagten in der Republik Österreich erlittene Freiheitsentziehung im Verhältnis 1:1 auf die verhängte Strafe angerechnet wird. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 13/10
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 2. April 2009, soweit es den Angeklagten G. betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung abgelehnt worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 509/09
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17. September 2009 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat zu den Verfahrensrügen 2 und 3: Die Rüge, das Selbstleseverfahren sei unter Verstoß gegen § 249 Abs. 2, § 261 StPO durchgeführt worden, ist unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO). Die Revision bezeichnet die Urkunden, die den Verfahrensmangel begründen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 23/10
Dem Großen Senat für Strafsachen wird gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Genügt, wenn einem Angeklagten eine große Zahl von Vermögensdelikten zur Last gelegt wird, die einem einheitlichen modus operandi folgen, der Anklagesatz den Anforderungen des § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO i.V.m. § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO, wenn in diesem, der allein in der Hauptverhandlung nach § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO zu verlesen ist, neben der Schilderung der gleichartigen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 260/09
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bremen vom 21. September 2009 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 38/10