1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 20. März 2009 a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass die Angeklagten der versuchten Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig sind, b) in den Strafaussprüchen mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3....