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GERICHT
JAHR
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 3. April 2009 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die im Anschluss an die Senatsentscheidung BGHSt 52, 307 erfolgte Verurteilung wegen Parteiverrats nach § 356 Abs. 2 StGB verstößt schon deshalb nicht gegen das durch Art. 103 Abs. 2 GG geforderte Verbot einer rückwirkenden Verschärfung der Strafbarkeit, weil...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 491/09
Die qualifizierende Wirkung einer konkreten Lebensgefährdung des Raubopfers nach Vollendung der Tat oder Scheitern ihres Versuchs ist ausgeschlossen, wenn die die Lebensgefahr verursachende Handlung nicht mit der Motivation der Beutesicherung vorgenommen wird (im Anschluss an BGH, 25. März 2009, 5 StR 31/09, BGHSt 53, 234) .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 17/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 9. Juli 2009 im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 644/09
1. Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 2. Oktober 2009 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Kosten der Wiedereinsetzung hat der Angeklagte zu tragen. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil im gesamten Rechtsfolgenausspruch aufgehoben; die Einziehungsanordnung entfällt. Im Übrigen wird die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 51/10
Ein Notar, der schon vor der Beurkundung Kenntnis von einem von den Kaufvertragsparteien zum Nachteil des finanzierenden Geldinstituts geplanten Betrug erlangt hat und trotzdem hinterlegte Gelder auszahlt, verstößt gegen § 54d Nr. 1 BeurkG und handelt pflichtwidrig im Sinne des § 266 StGB .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 153/09
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Oktober 2009 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 30/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kiel vom 30. März 2009 aufgehoben a) soweit der Angeklagte wegen schwerer Brandstiftung (Fall II. 10. der Urteilsgründe) verurteilt ist; jedoch bleiben die Feststellungen aufrechterhalten; b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 456/09
Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 14. August 2009 und die Revision gegen das genannte Urteil werden verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 637/09
1. Der Beschluss des Landgerichts Hanau vom 7. Dezember 2009, mit dem die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 19. November 2009 als unzulässig verworfen worden ist, wird aufgehoben. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil und sein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist werden als unzulässig verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 31/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 1. Dezember 2009 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit das Landgericht - von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat, - den Verfall von Wertersatz angeordnet hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 88/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 8. Oktober 2009 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 69/10
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 28. Mai 2009 im gesamten Strafausspruch aufgehoben. Die Feststellungen mit Ausnahme derjenigen zu den Vorstrafen des Angeklagten bleiben aufrecht erhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 522/09
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 18. November 2009 nach § 349 Abs. 4 StPO a) mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 156 Fällen verurteilt ist; b) dahin ergänzt, dass der Angeklagte im Übrigen (Fall 159 der Anklage) auf Kosten der Staatskasse, die auch seine etwa insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 83/10
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 2. Juli 2009 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte im Fall 2 der Urteilsgründe verurteilt worden ist, b) in den Aussprüchen über die Gesamtstrafe und die Maßregel. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil a) dahin abgeändert, dass der Angeklagte im Fall 1 der Urteilsgründe der versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 594/09
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 6. November 2009 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die Strafkammer hat sich bei der Feststellung der Höhe der hinterzogenen Tabaksteuer pro Zigarette auf die Angaben der als...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 52/10
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 3. Juli 2009 werden als unbegründet nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO) verworfen, dass bei dem Angeklagten T. auch die Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 30. Januar 2008 - 11 Ds 408/07 - in die Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen ist und bei dem Angeklagten H. die angeordnete Einziehung eines Betrags in Höhe von 118.637,81 € in Wegfall gerät. Die Angeklagten tragen die Kosten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 518/09
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 15. Juli 2009 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung abgelehnt worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 10/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 4. September 2009 gemäß § 349 Abs. 4 StPO a) aufgehoben im Fall II.7 der Urteilsgründe; insoweit wird der Angeklagte auf Kosten der Staatskasse freigesprochen; dieser werden die ihm hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen auferlegt; b) im Übrigen dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte wegen Betruges in sechs Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung, zu der Gesamtfreiheitsstrafe...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 7/10
1. Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 15. September 2009 wird verworfen. 2. Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 556/09
Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 5. Strafsenats zu. Er gibt möglicherweise entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 ARs 3/10