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JAHR
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 7. August 2009 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des Landgerichts Verden zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 63/10
Zur Verantwortlichkeit eines im Beweissicherungsdienst tätigen Arztes für tödlich verlaufenen Brechmitteleinsatz gegen Drogen-Kleindealer .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 18/10
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hof vom 18. August 2009 mit den Feststellungen aufgehoben a) soweit der Angeklagte wegen Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 2007 und der Abgabe inhaltlich unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Januar bis März 2008 verurteilt wurde; b) im Ausspruch über die Einzelstrafe, die für die Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 2006 verhängt wurde; c) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 644/09
Ein Beiseiteschaffen im Sinne des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt nur dann vor, wenn der Zugriff auf den weggegebenen Vermögensbestandteil für einen Insolvenzverwalter im Rahmen der Gesamtvollstreckung (Insolvenz) wesentlich erschwert wird .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 314/09
Die Revision des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 26. September 2008 wird – nach Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist – gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 487/09
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Trier vom 5. November 2009 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 77/10
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. September 2009 gemäß § 349 Abs. 4 StPO im Ausspruch über die Einziehung von Wertersatz aufgehoben. Die Einziehungsanordnung entfällt. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen trägt die Staatskasse die Kosten des Revisionsverfahrens und die Hälfte der dem Angeklagten insoweit entstandenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 136/10
Ein offenes Bekenntnis eines Schöffen zu Methoden der Selbstjustiz und zur Eintreibung von Forderungen mit Hilfe rechtswidriger Drohungen in seiner beruflichen Tätigkeit als Inkassounternehmer begründet jedenfalls dann die Besorgnis der Befangenheit, wenn eine - wenn auch nur mittelbare - Verbindung eines solchen Verhaltens zu dem Strafverfahren besteht, in dem der ehrenamtliche Richter tätig ist .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 595/09
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 25. November 2009 nach § 349 Abs. 4 StPO im Ausspruch über die Höhe der Jugendstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten durch sein Rechtsmittel...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 135/10
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 12. November 2009 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Fall II. A. der Urteilsgründe, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe, c) soweit eine Entscheidung über die Reihenfolge der Vollstreckung der Freiheitsstrafe und der Maßregel unterblieben ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 75/10
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 15. April 2008 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 460/08
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 10. November 2009 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 54/10
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts München I vom 6. April 2009 aufgehoben, soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 454/09
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 22. Dezember 2009 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 106/10
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 26. Mai 2009 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat zur Revision des Angeklagten: Die Rüge, das...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 32/10
1. Auf die Revision der Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Verden vom 10. Dezember 2009, soweit es sie und den Angeklagten K. betrifft, in der Bezeichnung des Erlangten dahin abgeändert, dass die Angeklagte M. 2.800 Euro und der Angeklagte K. 6.800 Euro erlangt haben. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 112/10
Die Revision des Angeklagten C. gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. November 2009 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Verurteilung auch wegen einer Verabredung zum Menschenraub, auch hinsichtlich des Angeklagten Ca., entfällt. Der Angeklagte C. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 153/10
Zur Strafbarkeit nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 AWG in der Fassung vom 26. Juni 2006 wegen Zuwiderhandelns gegen das Umgehungsverbot des Art. 7 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 Verordnung (EG) 423/2007 vom 19. April 2007 (Iran-Embargo-Verordnung) .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 2/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 23. Juli 2009 dahin geändert a) im Schuldspruch, dass der Angeklagte in den Fällen 7 sowie 9 bis 16 der Anklageschrift (Taten zum Nachteil der Deutschen Post AG) eines Betruges schuldig ist, b) im Strafausspruch, dass er wegen dieser Tat zu einer Freiheitsstrafe als Einzelstrafe von einem Jahr sechs Monaten verurteilt ist. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 635/09
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 18. November 2009 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagte im Fall II. 1. der Urteilsgründe wegen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt wird, b) im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 119/10