1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 23. Juli 2009 dahin geändert a) im Schuldspruch, dass der Angeklagte in den Fällen 7 sowie 9 bis 16 der Anklageschrift (Taten zum Nachteil der Deutschen Post AG) eines Betruges schuldig ist, b) im Strafausspruch, dass er wegen dieser Tat zu einer Freiheitsstrafe als Einzelstrafe von einem Jahr sechs Monaten verurteilt ist. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines...