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GERICHT
JAHR
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2010 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zu der Begründung der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1. Die Feststellungen zu den Telefonüberwachungsmaßnahmen und der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 90/11
(Gegenvorstellung nach Revisionsverwerfung durch den Bundesgerichtshof: Rüge einer Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters in Ansehung einer Spezialzuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofes)
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 637/10
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 9. Juni 2010 im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 623/10
1. Auf die Revision des Angeklagten F. wird das Urteil des Landgerichts Rostock 16. März 2010, soweit es ihn betrifft, a)im Schuldspruch dahin abgeändert, dass die tateinheitliche Verurteilung wegen Landfriedensbruchs entfällt, b)im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die weiter gehende Revision des Angeklagten F. sowie die Revision des Angeklagten G. werden verworfen. 3. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das vorbezeichnete Urteil a) in den Schuldsprüchen dahin...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 670/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 13. April 2010 aufgehoben a) im Schuld- und Strafausspruch im Fall 2 der Urteilsgründe (Tötung des N. ) mit den Feststellungen zu den Voraussetzungen der Mordmerkmale; b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 584/10
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 6. September 2010 gemäß § 349 Abs. 4 StPO dahingehend abgeändert, dass a) beide Angeklagten wegen der Tat II.3. (Betrug im Arrestverfahren), der Angeklagte L. darüber hinaus auch wegen der Tat II.5. (versuchter Betrug) auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. b) der Angeklagte K. wegen Betrugs in fünf Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung, sowie wegen Untreue in zwei Fällen und wegen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 46/11
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 19. Juli 2010 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die weitergehende Revision wird verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. – Von Rechts wegen –
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 4/11
(Jugendgerichtsurteil: Einbeziehung einer Maßregelanordnung aus einem früheren Urteil)
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 49/11
Eine Urkundenfälschung auf der Wahlbenachrichtigungskarte bezüglich des Antrags auf Erteilung von Briefwahlunterlagen und eine nachfolgende Wahlfälschung unter Verwendung des aufgrund dieses Antrags ausgegebenen Stimmzettels sind nicht im Sinne einer Bewertungseinheit tateinheitlich verbunden, sondern stehen im Verhältnis von Tatmehrheit zueinander . Der Umstand, dass der Täter die Urkundenfälschung nur begeht, um in den Besitz der Briefwahlunterlagen zu kommen und den Stimmzettel selbst...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 407/10
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 7. Oktober 2010 mit den Feststellungen zur Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts aufgehoben; die übrigen Feststellungen bleiben aufrechterhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 83/11
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25. Juni 2010 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Das Landgericht hat den Angeklagten zu Recht wegen eines im Tatzeitraum vom 9. Januar 2008 bis 10. April 2008 begangenen (einheitlichen) Vergehens des vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit einem Grundstoff, der zur Herstellung von Betäubungsmitteln...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 543/10
1. Auf die Revision der Angeklagten T. wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 19. März 2010 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben, soweit die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde, sowie im Gesamtstrafen- und Adhäsionsausspruch. 2. Die weitergehende Revision dieser Angeklagten sowie die Revision des Angeklagten D. werden als unbegründet gemäß § 349 Abs. 2 StPO verworfen. Der Beschwerdeführer D. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 570/10
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 31. August 2010 gemäß § 349 Abs. 4 StPO jeweils im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Die weitergehenden Revisionen werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen, beim Angeklagten M. R. mit der Klarstellung, dass er wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Jugendkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 585/10
Internetchat und Verbrechensverabredung .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 581/10
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 4. Oktober 2010 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 60/11
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 30. Juli 2010 nach § 349 Abs. 4 StPO im Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 35/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 31. März 2009 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten gegen das vorgenannte Urteil wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 429/09
1. Für eine Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des Hauptverfahrens ist gemäß § 31 Abs. 2 BtMG i.V.m. § 46b Abs. 3 StGB eine Strafrahmenverschiebung ausgeschlossen; diese kann bei der Strafzumessung im Rahmen des § 46 StGB berücksichtigt werden . 2. Eine Erörterung der Voraussetzungen des § 73c Abs. 1 StGB in den Urteilsgründen ist nur dann erforderlich, wenn nahe liegende Anhaltspunkte für deren Vorliegen gegeben sind .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 75/11
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 27. Juli 2010 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 33/11
Zur Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen Uniformen und Amtsabzeichen, wenn der nicht der Bundeswehr angehörende Täter unter Vortäuschung seiner Zugehörigkeit zu den Feldjägern der Bundeswehr hoheitliche Befugnisse gegenüber Zivilpersonen in Anspruch nimmt .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 40/11