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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 13. November 2013 a) aufgehoben, soweit der Angeklagte im Fall II.4 der Urteilsgründe verurteilt wurde, b) im gesamten Strafausspruch und hinsichtlich der Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebungen wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 173/14
1. Mit Zustimmung des Generalbundesanwalts werden die unter II.1.q), II.2.e), f), g) und II.3.d), h) der Urteilsgründe angeführten Fälle gemäß § 154a Abs. 2 StPO von der Strafverfolgung ausgenommen. 2. Auf die Revision des Angeklagten R. wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 27. März 2013 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des tateinheitlich begangenen zwölffach vollendeten und siebenfach versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, des tateinheitlich begangenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 437/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Dezember 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 196/14
1. § 264 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 StGB erfasst auch Subventionen, die nicht nur Betrieben und Unternehmen, sondern auch Privatpersonen gewährt werden können. 2. § 4 SubvG enthält subventionserhebliche Regelungen im Sinne des § 264 Abs. 8 Nr. 2 StGB.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 206/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aurich vom 24. September 2013 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte schuldig ist - der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen, - der Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen, - des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 137/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 14. Januar 2013 aufgehoben a) in den Fällen A.VI.1. der Urteilsgründe (Fälle 45 bis 75 der Anklageschrift) mit den zugehörigen Feststellungen, b) im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen A.VI.1. (Fälle 91 bis 93 der Anklageschrift) und A.VI.2. bis 9. der Urteilsgründe sowie c) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 354/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 24. Juni 2013 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 520/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Marburg vom 20. September 2013 im Fall Il.1 der Urteilsgründe und im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 606/13
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 17. Juli 2013 wird a) das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall II. 2. 29 der Urteilsgründe verurteilt worden ist; insoweit fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last, b) der Schuldspruch des Urteils dahingehend geändert, dass der Angeklagte des unerlaubten Handeltreibens mit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 514/13
Zu den Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim Betrug im Zusammenhang mit routinemäßigen Massengeschäften (hier: Missbrauch des Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 430/13
1. Auf die Revision des Angeklagten G. wird das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 3. September 2013 im Schuldspruch dahin geändert, dass sich der Angeklagte G. in den Fällen II. 50 und 51 der Urteilsgründe sowie in den Fällen II. 52 bis 54 der Urteilsgründe jeweils eines Betrugs schuldig gemacht hat. 2. Auf die Revision der Angeklagten Go. gegen das vorgenannte Urteil wird a) das Verfahren im Fall II. 8 der Urteilsgründe eingestellt, soweit die Angeklagte Go. verurteilt worden ist;...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 70/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 28. November 2013 im gesamten Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 143/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 31. Juli 2013 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 610/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 11. November 2013 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 90/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 13. Mai 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Fall der Urteilsgründe b) im Gesamtstrafenausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 581/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Limburg a. d. Lahn vom 28. August 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 1/14
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 4. Dezember 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 149/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 14. Juni 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 386/13
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 9. Januar 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 275/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 6. Januar 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 130/14