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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29. Juli 2013 aufgehoben, a) mit den Feststellungen, soweit es ihn betrifft, b) mit den Feststellungen, soweit die Mitangeklagte F. wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in fünf Fällen (Fälle C.III.1 der Urteilsgründe) verurteilt worden ist, c) im Ausspruch über die die Mitangeklagte F. betreffende Gesamtstrafe. 2. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 29/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 19. Dezember 2013 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 228/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. Dezember 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 94/14
1. Auf die Revision des Angeklagten R. wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 6. Dezember 2013 - auch bezüglich der Mitangeklagten K. und M. - im Schuldspruch wie folgt geändert: a) Die Angeklagten R. und K. sind jeweils des schweren Bandendiebstahls in zehn Fällen und des versuchten schweren Bandendiebstahls in drei Fällen schuldig. b) Der Angeklagte M. ist des schweren Bandendiebstahls in elf Fällen und des versuchten schweren Bandendiebstahls in drei Fällen schuldig. Die gegen die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 191/14
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 10. Dezember 2013 wird verworfen. 2. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 137/14
Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 15. Januar 2014 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 215/14
Die Untersuchungshaft hat fortzudauern. Eine etwa weiter erforderliche Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main übertragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 16/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 19. September 2013, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Wohnungseinbruchdiebstahls in zwölf Fällen und der Beihilfe zum Wohnungseinbruchdiebstahl schuldig ist; b) hinsichtlich der Einzelstrafen in den Fällen II.1 bis 7 und 10 bis 14 der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 176/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 14. November 2013 gemäß § 349 Abs. 4 StPO im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 182/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. November 2013 im Strafausspruch aufgehoben. Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird verworfen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 134/14
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 25. Februar 2014 a) im Schuldspruch dahingehend klarstellend gefasst, dass die Angeklagte des Betrugs in 16 Fällen schuldig ist, b) in den Aussprüchen über die Gesamtstrafen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision der Angeklagten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 218/14
1. Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13. Februar 2013 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt der Angeklagte. 2. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil werden verworfen. 3. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Die Kosten der Revision der Staatsanwaltschaft hat...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 333/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Trier vom 6. Dezember 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 194/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 19. November 2013, soweit es ihn betrifft und er verurteilt worden ist, im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Offenbach am Main - Strafrichter - zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 83/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 15. Januar 2014 a) dahin abgeändert, dass vor der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt ein Jahr und ein Monat der gegen ihn verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zu vollziehen sind, b) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit das Landgericht den Verfall von Wertersatz in Höhe von 80.000 Euro angeordnet hat. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 162/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 18. Dezember 2013 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 185/14
1. Auf die Revision der Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 6. Februar 2014 aufgehoben, jedoch bleiben die Feststellungen mit Ausnahme derjenigen zur konkreten Entwicklung des Feuers aufrechterhalten. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 223/14
Die Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs durch einen an sich Unberechtigten allein zum Zwecke der Rückführung an den Berechtigten ist regelmäßig von dessen mutmaßlichen Willen gedeckt und daher nicht tatbestandsmäßig im Sinne des § 248b Abs. 1 StGB.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 73/14
Die gesetzesalternative (ungleichartige) Wahlfeststellung verstößt nicht gegen Art. 103 Abs. 2 GG; eine Verurteilung wegen (gewerbsmäßigen) Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei auf wahldeutiger Tatsachengrundlage ist zulässig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 ARs 14/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 19. Dezember 2013 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit die Einziehung des Laptops Acer „Aspire 5315" angeordnet worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 128/14