Gefundene Dokumente: 4.984
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. November 2013 im Strafausspruch dahin geändert, dass die Einzelstrafe für Fall 2 der Urteilsgründe (Hinterziehung von Umsatzsteuer für den Voranmeldungszeitraum April 2006) auf einen Monat Freiheitsstrafe festgesetzt wird. Die weitergehende Revision wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 216/14
1. Die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 23. April 2014 werden verworfen. 2. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die hierdurch dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 433/14
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Siegen vom 17. März 2014 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorbezeichnete Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin hierdurch entstandenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 424/14
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 24. Juni 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 514/14
1. Auf die Revision der Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 19. August 2014 a) mit den Feststellungen aufgehoben, soweit die Angeklagte im Fall II.2. der Urteilsgründe wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde und im Ausspruch über die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten sowie im gesamten Maßregelausspruch; b) im verbleibenden Schuldspruch dahin berichtigt, dass die Angeklagte des Diebstahls in zwei Fällen sowie der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 574/14
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 2. Juli 2014 im Strafausspruch hinsichtlich der Taten 3 bis 7 und im Gesamtstrafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision der Staatsanwaltschaft und die Revision des Angeklagten werden verworfen. Der Angeklagte hat die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 486/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 30. Juli 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 601/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 10. Juli 2014 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass vorliegend jedenfalls dann die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen im Sinne des § 95 Abs. 3 Nr. 1a AMG gefährdet ist, wenn 20 Personen betroffen sind. Die Annahme minder schwerer Fälle in den...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 549/14
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 9. Juli 2013 aufgehoben a) in den Strafaussprüchen und b) in den Aussprüchen über den Verfall von Wertersatz. 2. Die weitergehenden Revisionen der Angeklagten werden verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel der Angeklagten, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 142/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 23. Januar 2013 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 310/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 29. April 2014 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Aus der unterlassenen Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB ergibt sich kein durchgreifender Rechtsfehler. Zwar...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 476/14
Auf den Anfragebeschluss des 2. Strafsenats vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13 - erklärt der Senat, dass er an seiner entgegenstehenden Rechtsprechung festhält.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 ARs 64/14
1. Auf die Revision des Angeklagten W. wird das Urteil des Landgerichts München II vom 17. September 2014, soweit es ihn betrifft, aufgehoben a) im Strafausspruch und b) hinsichtlich der Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 613/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. August 2014 wird nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte des Diebstahls in 28 Fällen, des versuchten Diebstahls in sechs Fällen, der Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug, der Urkundenfälschung und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen schuldig ist (vgl. Antrag des Generalbundesanwalts vom 19. Dezember 2014). Der Beschwerdeführer hat die Kosten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 603/14
1. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 24. Oktober 2013 werden verworfen. 2. Die Beschwerdeführer haben jeweils die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 393/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 8. August 2014 a) im Schuldspruch dahin berichtigt, dass der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen und mit Vergewaltigung sowie der Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen und mit Körperverletzung schuldig ist, b) im Gesamtstrafenausspruch mit der Maßgabe aufgehoben, dass eine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 585/14
Die Revision des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 13. November 2013 wird verworfen. Der Nebenkläger trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Eine Erstattung der dem Angeklagten im Revisionsverfahren sowie der dem Nebenkläger durch die Revision des Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 301/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 19. März 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 528/14
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 26. März 2014 werden verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 410/14